Am 17. August 2016 veröffentlichte die Consumer Product Safety Commission (CPSC) einen Regelungsvorschlag: Verbot von Kinderspielzeug und Kinderpflegeartikeln, die bestimmte Phthalate enthalten: Determinations Regarding Certain Plastics.
In dem Bestreben, die Kosten für Prüfungen durch Dritte zu senken und gleichzeitig die Konformität der Produkte zu gewährleisten, hat die CPSC den Entwurf eines Regelungsvorschlags für die Feststellung veröffentlicht, dass bestimmte Kunststoffe mit bestimmten Zusatzstoffen keine Phthalate enthalten, die in Kinderspielzeug und Babyartikeln verboten sind. Nach der Genehmigung wird der Regelungsentwurf im Federal Register veröffentlicht, und die Öffentlichkeit kann 75 Tage lang Stellung nehmen.
Die vorgeschlagene Regelung sieht vor, dass Unternehmen, die Kinderspielzeug oder Babyartikel herstellen oder importieren, die zugängliches Polyethylen, Polypropylen, hochschlagfestes Polystyrol oder Acrylnitril-Butadien-Styrol enthalten, keine Tests durch Dritte durchführen lassen müssen, um die Einhaltung von Abschnitt 108 des Consumer Products Safety Improvement Act (CPSIA) sicherzustellen. Die Einhaltung des Grenzwerts von 0,1 % für die derzeit sechs verbotenen Phthalate ist jedoch weiterhin erforderlich.
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Am 17. Juni 2016 veröffentlichte der Umweltminister im kanadischen Amtsblatt SOR/2016-150 zur Änderung des kanadischen Umweltschutzgesetzes von 1999 (CEPA). Die Änderung trat am Tag der Veröffentlichung in Kraft. In der Änderung werden Kunststoff-Mikroperlen mit einer Größe von 5 mm oder weniger in die Liste der giftigen Stoffe im kanadischen Umweltschutzgesetz von 1999 aufgenommen. Die Aufnahme von Kunststoff-Mikrokugeln in diese Liste ermöglicht es dem Umweltminister, im Rahmen des CEPA Instrumente für das Risikomanagement vorzuschlagen, um die von Kunststoff-Mikrokugeln ausgehenden Umweltrisiken zu bewältigen, falls solche Instrumente für notwendig erachtet werden.
Am 22. Juni 2016 wurden die im Rahmen des Canada Hazardous Products Act (HPA) erlassenen Vorschriften durch ihre neuen Fassungen aufgehoben, um sie mit dem Canada Consumer Product Safety Act (CCPSA) in Einklang zu bringen. Als der CCPSA 2011 in Kraft trat und den HPA ersetzte, wurden mehrere Verordnungen des HPA geändert, ersetzt oder neu erlassen, um zu verhindern, dass während des Übergangs Regelungslücken entstehen. Andere Verordnungen wurden zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht behandelt. Besonders besorgniserregend war, dass der Anwendungsbereich einiger Verordnungen nicht mit dem des CCPSA übereinstimmte und einige Verordnungen immer noch Bestimmungen enthielten, die eher für das HPA als für das CCPSA relevant waren, neben anderen Bereichen, in denen es zu Unstimmigkeiten kam. Wie im kanadischen Amtsblatt vom 13. Juli 2016 angekündigt, wurden diese Verordnungen aufgehoben und wie nachstehend zusammengefasst geändert:
Verordnungen | Aufgehobene/geänderte Fassung | Derzeit gültige Version | Signifikante Änderungen der Anforderungen? |
Verordnungen über Asbesterzeugnisse | SOR/2007-260 | SOR/2016-164 | Nein |
Kerzenverordnung | SOR/2011-18 | SOR/2016-165 | Nein |
Vorschriften für Glasbehälter für kohlensäurehaltige Getränke | SOR/80-831 | SOR/2016-166 | Nein |
Vorschriften für Kinderwagen und Buggys | SOR/85-379 | SOR/2016-167 | Nein |
Verordnungen zur Zellulosefaserdämmung | Verordnung über gefährliche Produkte (Zelluloseisolierung) SOR/79-732 | SOR/2016-177 | Leistungsanforderung wird aktualisiert |
Holzkohle-Verordnung | Die Verordnung über gefährliche Produkte (Holzkohle) C.R.C., c. 924 | SOR/2016-178 | Nein |
Vorschriften für Kinderschmuck | SOR/2011-19 | SOR/2016-168 | Nein |
Vorschriften für Kinderschlafanzüge | SOR/2011-15 | SOR/2016-169 | Nein |
Consumer Chemicals and Containers Regulations, 2001 - Verordnungen zur Änderung des kanadischen Gesetzes über die Sicherheit von Verbraucherprodukten | SOR/2001-269 | SOR/2001-269 geändert durch SOR/2016-170 | - Aktualisierte Version der Referenzstandards - Aktualisierte Verantwortung der verantwortlichen Person |
Vorschriften für bleihaltige Verbraucherprodukte (Kontakt mit dem Mund) - Vorschriften zur Änderung des kanadischen Gesetzes über die Sicherheit von Verbraucherprodukten | SOR/2010-273 | SOR/2010-273 geändert durch SOR/2016-171 | Nein |
Verordnungen über kabelgebundene Fensterabdeckungsprodukte | SOR/2009-112 | SOR/2016-172 | Nein |
Vorschriften für Erweiterungstore und erweiterbare Gehäuse | Vorschriften für gefährliche Produkte (Dehnungsfächer und erweiterbare Gehäuse) SOR/90-39 | SOR/2016-179 | Nein |
Gesichtsschutz für Eishockey- und Box-Lacrosse-Spieler Vorschriften | SOR/2011-20 | SOR/2016-173 | Nein |
Verordnungen über Glastüren und -schränke | SOR/2009-110 | SOR/2016-174 | Nein |
Verordnungen über glasierte Keramik und Glaswaren | SOR/98-176; SOR/2007-30, s. 1; SOR/2009-179, s. 5 | SOR/2016-175 | Nein |
Eishockey-Helmvorschriften | SOR/2011-21 | SOR/2016-186 | Nein |
Säuglingsnahrung Flaschennippel Verordnungen | Verordnung über gefährliche Produkte (Flaschennippel für Säuglingsnahrung) SOR/84-271 | SOR/2016-180 | Nein |
Kessel-Verordnung | Verordnung über gefährliche Produkte (Wasserkocher) C.R.C., c. 927 | SOR/2016-181 | Nein |
Vorschriften für Feuerzeuge | SOR/2008-231 | SOR/2016-187 | Nein |
Streichhölzer Verordnungen | Verordnung über gefährliche Produkte (Streichhölzer) C.R.C., c. 929 | SOR/2016-182 | Nein |
Matratzen Verordnungen | Verordnung über gefährliche Produkte (Matratzen) SOR/80-810 | SOR/2016-183 | Aktualisierte Referenznorm zu CAN/CGSB-4.2 Nr. 27.7-2013 |
Schnuller-Verordnung | Verordnung über gefährliche Produkte (Schnuller) C.R.C., c. 930 | SOR/2016-184 | Aktualisiertes Verfahren zur Prüfung der strukturellen Integrität |
Phthalate Verordnungen | SOR/2010-298 | SOR/2016-188 | Nein |
Laufgitter Verordnungen | C.R.C., c. 932 | SOR/2016-189 | Nein |
Vorschriften für Wohnungsdetektoren | SOR/2009-193 | SOR/2016-190 | Aktualisierte Version der Referenzstandards |
Vorschriften über Rückhaltesysteme und Sitzerhöhungen für Kraftfahrzeuge | SOR/2011-16 | SOR/2016-191 | Nein |
Wissenschaftliche Bildung setzt Regeln | Verordnungen über naturwissenschaftliche Bildungssets C.R.C., c. 934 | SOR/2016-192 | Nein |
Vorschriften für Oberflächenbeschichtungsmaterialien | SOR/2005-109 | SOR/2016-193 | Nein |
Zelte Vorschriften | Verordnung über gefährliche Produkte (Zelte) SOR/90-245 | SOR/2016-185 | Nein |
Vorschriften zur Entflammbarkeit von Textilien | SOR/2011-22 | SOR/2016-194 | Nein |
Verordnungen über textile Bodenbeläge | Verordnung über gefährliche Produkte (Teppiche) C.R.C., c. 923 | SOR/2016-176 | Spezifikation für " hinzugefügt Teppichfliesen oder große textile Bodenbeläge - nur für Innenräume oder für Innen- und Außenbereiche " Neue Spezifikation für textile Bodenbeläge, die - mit Flammschutzmitteln behandelt sind - nicht mit Flammschutzmitteln behandelt sind |
Spielzeugverordnungen - Verordnungen zur Änderung des kanadischen Gesetzes über die Sicherheit von Verbraucherprodukten | SOR/2011-17 | SOR/2011-17 geändert durch SOR/2016-195 | Nein |
Am 18. Juli 2016 veröffentlichte die Europäische Union (EU) einen Änderungsvorschlag zur Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug. Die vorgeschlagene Änderung revidiert den Migrationsgrenzwert für Bisphenol A (BPA) in Spielzeugprodukten, die für Kinder unter 36 Monaten bestimmt sind oder in den Mund genommen werden sollen.
Nach Verabschiedung der Änderung wird der Migrationsgrenzwert für BPA von 0,1 auf 0,04 mg/L (ppm) gesenkt. Die referenzierten Methoden für die Bestimmung sind:
EN 71-10:2005 Sicherheit von Spielzeug - Organisch-chemische Verbindungen - Probenvorbereitung und Extraktion
EN 71-11: 2005 Sicherheit von Spielzeug - Organisch-chemische Verbindungen - Analyseverfahren
Am 29. Juni 2016 wurde im französischen Amtsblatt Nr. 150 (NOR: ENC1617355V) eine Bekanntmachung über Normen für Kinderbetreuungsartikel veröffentlicht. Die Bekanntmachung enthält eine Liste von Normen, bei denen eine Konformitätsvermutung mit dem Dekret Nr. 91-1292 Prävention von Risiken durch die Verwendung von Kinderbetreuungsartikeln besteht. Die Normen, bei denen die Konformitätsvermutung mit dem Erlass Nr. 91-1292 gilt, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:
Standard | Aufgehobene Norm | Datum des Inkrafttretens^ |
NF EN 716-1 + A1 (Februar 2013) Möbel: Betten mit fester und klappbarer Plattform für den häuslichen Gebrauch für Kinder - Teil 1: Sicherheitsanforderungen | NF EN 716-1 (Mai 2008) | K.A. |
NF EN 716-2 + A1 (Februar 2013) Möbel: Betten mit fester und klappbarer Plattform für den häuslichen Gebrauch für Kinder - Teil 2: Prüfverfahren | NF EN 716-2 (Mai 2008) | K.A. |
NF EN 1130-1 (Mai 1996) Möbel, Haushaltsbetten - Teil 1: Sicherheitsanforderungen | K.A. | K.A. |
NF EN 1130-2 (Mai 1996) Möbel, Haushaltsbetten - Teil 2: Prüfverfahren | K.A. | K.A. |
NF EN 1272 (Juni 1998) Artikel für Kinderbetreuung: Tischsitze - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren | K.A. | K.A. |
NF EN 1273 (August 2005) Artikel für Kleinkinder: Lauflernhilfen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren | K.A. | K.A. |
NF EN 1466 (November 2014) Artikel für die Kinderbetreuung: Tragetaschen und Ständer - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren | NF EN 1466 + A1 (Februar 2008) | 1. September 2016 |
NF EN 1888 (April 2012) Artikel für Kleinkinder: Kinderwagen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren | K.A. | K.A. |
NF EN 1930 (Februar 2012) Artikel für die Kinderbetreuung: Sicherheitsbarrieren - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren | K.A. | K.A. |
EN 12221-1 + A1 (Oktober 2013) Artikel für die Kinderbetreuung: Wickelkommoden für den Hausgebrauch - Teil 1: Sicherheitsanforderungen | NF EN 1222-1 (Juli 2008) | K.A. |
EN 12221-2 + A1 (Oktober 2013) Artikel für die Kinderbetreuung: Wickelauflagen für den Hausgebrauch - Teil 2: Prüfverfahren | NF EN 1222-2 (Juli 2008) | K.A. |
NF EN 12227 (Dezember 2010) Parkanlagen für den Hausgebrauch - Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren | K.A. | K.A. |
NF EN 12790 (Juni 2009) Artikel für die Kinderbetreuung: Liegestühle | K.A. | K.A. |
NF EN 13209-1 (Dezember 2004) Artikel für Säuglinge und Kleinkinder: Haltekinder - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren - Teil 1: Rückenhaltekinder mit Armatur | K.A. | K.A. |
NF EN 13209-2 (Februar 2016) Artikel für Kleinkinder: Kindertrageeinrichtungen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren - Teil 2: Soft Carrier Kind | NF EN 13209-2 (November 2005) | Juni 1, 2017 |
NF EN 13210 (Dezember 2004) Babyartikel: Geschirre, Leinen und ähnliche Artikel für Kinder - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren | K.A. | K.A. |
NF EN 14036 (Januar 2004) Artikel für Säuglinge und Kleinkinder: Vertikale Schwingungsplattformen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren | K.A. | K.A. |
NF EN 14344 (März 2005) Artikel für Kinderbetreuung: Kindersitze für Fahrräder - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren | K.A. | K.A. |
EN 14988-1 + A1 (Oktober 2012) Hochstühle - Teil 1: Sicherheitsanforderungen | NF EN 14988-1 (Juni 2006) | 1. Juli 2015 |
EN 14988-2 + A1 (Oktober 2012) Hochstühle - Teil 2: Prüfverfahren | NF EN 14988-2 (Juni 2006) | 1. Juli 2015 |
NF EN 16120 + A1 (Juni 2014) Artikel für die Kinderbetreuung: Sitzerhöhung | K.A. | K.A. |
NF EN 16232 (September 2013) Artikel für die Kinderbetreuung: Aufgehängte Schaukeln für Kinder | K.A. | K.A. |
NF D 60-300-4 (November 2012) Kindermöbel - Wohnbereich - Teil 4: Anforderungen und Prüfverfahren ohne Podestbetten | K.A. | K.A. |
NF S 54-042 (Juni 2012) Artikel für die Kinderbetreuung: Badethermometer - Spezifikationen und Kennzeichnungen | K.A. | K.A. |
NF S 54-043 (September 2015) Artikel für die Kinderbetreuung: Regenverkleidungen - Mindestanforderungen an die Sicherheit und Prüfung | NF S 54-043 (Mai 2008) | Juni 1, 2017 |
NF S 54-045 (Dezember 2014) Kinderzimmermöbel und für Kinder - Kinderbetten für den öffentlichen Gebrauch - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren | K.A. | K.A. |
Die neue Norm gilt für Produkte, die nach dem Datum des Inkrafttretens hergestellt oder importiert werden.
In Europe, when hazards are identified in consumer products, the products will be recalled and published in the Rapid Alert System, which is updated weekly. The European recalls for June and July 2016 are summarized below:
Hazard | Frequency |
Chemical Hazard^ | 50 |
Electric Shock Hazard | 40 |
Choking Hazard | 37 |
Injury Hazard | 33 |
Fire Hazard | 18 |
Burn Hazard | 8 |
Strangulation Hazard | 8 |
Violation of CLP Regulation | 6 |
Other Hazards* | 23 |
^ Chemical Hazard includes Violation of Cosmetic Product Regulation, Violation of Directive on Packaging and Packaging Waste, Violation of National Legislation, Violation of POP Regulation, Violation of REACH Regulation and Violation of Toy Safety Directive
* Other Hazards include Asphyxiation Hazard, Drowning Hazard, Entrapment Hazard, Laceration Hazard, Microbial Hazard, Suffocation Hazard, Violation of Cosmetic Product Regulation, Violation of Low Voltage Directive and Violation of RoHS 2 Regulation with frequency less than 5.
Product Categories | Frequency |
Toys and Childcare Articles | 78 |
Lighting | 21 |
Cosmetics | 16 |
Home Electrical Appliances (Hair dryer, iron, etc.) | 14 |
Computer / Audio / Video / Other Electronics & Accessories | 13 |
Consumer Chemicals | 11 |
Fabric / Textile / Garment / Home Textile | 9 |
Candles & Burning Items and Accessories | 6 |
Footwear | 6 |
Other Categories# | 11 |
# Other Categories include Food Contact Material, Furniture, Jewelry, Personal Protective Equipment (exclude eye protection), Sporting Goods / Equipment and Tools and Hardware with frequency less than 5.
Download the complete Recalls Summary - Europe (Last Update Date: July 31, 2016)
On June 8, 2016, Japan Ministry of Health, Labour and Welfare (MHLW) approved the amendments to Japan Food Sanitation Law (JFSL). The amendments impact sectors that market and use food contact PolyEthylene Naphthalate (PEN) materials.
The amendment adds new requirements for the Specific Migration Limit (SML) of Germanium (Ge) and evaporation residue requirements in the JFSL (See test). The new requirements will be enforced on December 8, 2016.
Am 17. Juli 2016 veröffentlichte die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (Australian Competition & Consumer Commission, ACCC) eine Liste mit verbindlichen Normen für Hoverboards, auch bekannt als selbstbalancierende Roller, um das Risiko von Tod oder schweren Verletzungen durch unsichere selbstbalancierende Roller zu verringern. Die für Hoverboards vorgeschriebenen Normen sind identisch mit denen, die während des vorangegangenen 60-tägigen vorläufigen Verbots aufgeführt wurden (siehe test). Die Bekanntmachung ersetzte das vorläufige Verbot, und die Sicherheitsstandards wurden gemäß dem australischen Verbrauchergesetz verbindlich. Sie werden ab dem 17. Juli 2016 für zwei Jahre in Kraft sein, während die Regulierungsbehörden eine längerfristige Lösung entwickeln.
Am 17. Juli 2016 veröffentlichte die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (Australian Competition & Consumer Commission, ACCC) einen Leitfaden, den Industry Code for Consumer Goods That Contain Button Batteries. Der Zweck der Veröffentlichung ist es, das Risiko von Tod und lebensbedrohlichen Verletzungen bei Kindern durch unsichere Knopfbatterien zu verringern. Der Leitfaden gibt verantwortlichen Personen, einschließlich Herstellern, Vertreibern, Importeuren und Einzelhändlern von Produkten, die Knopfzellen enthalten, Anhaltspunkte, um Entscheidungen über die Sicherheit von Knopfbatterien zu treffen, wenn die Produkte beschafft, entworfen, entwickelt oder verkauft werden. In dem Leitfaden werden grundlegende Anforderungen an sichere Produkte mit Knopfzellen festgelegt. Verbraucherprodukte, die eine oder mehrere austauschbare Knopfbatterien enthalten, die bei normalem Gebrauch oder bei vernünftigerweise vorhersehbarem Missbrauch für kleine Kinder zugänglich sein können, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Sie müssen so konstruiert und hergestellt sein, dass die Batterien für kleine Kinder unzugänglich sind.
ein Batteriefach haben, das ein Werkzeug erfordert, um an die Batterie zu gelangen, oder das zwei oder mehr unabhängige und gleichzeitige Handlungen erfordert, um die Abdeckung zu entfernen
Geben Sie in der Verkaufsstelle an, dass für den Betrieb eine Knopfbatterie erforderlich ist.
Neben den grundlegenden Sicherheitsanforderungen werden in dem Dokument mehrere Sicherheitsstandards vorgeschlagen, die bei der Bewertung der Sicherheit von Produkten mit Knopfbatterien hilfreich sind. Die Normen sind im Folgenden aufgeführt:
AS 1928 -2007 - Kindergesicherte Verpackungen - Anforderungen und Prüfverfahren für wiederverschließbare Verpackungen (ISO 8317:2003, MOD)
AS 5808 -2009 - Kindergesicherte Verpackungen - Anforderungen und Prüfverfahren für nicht wiederverschließbare Verpackungen für nicht-pharmazeutische Produkte (EN 862:2005, MOD)
AS/NZS 3820 - Grundlegende Sicherheitsanforderungen für elektrische Geräte
AS/NZS 3100 - Allgemeine Anforderungen für elektrische Geräte
AS/NZS 60335.1:2011 + A1 + A2 + A3 - Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Sicherheit - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
AS/NZS 60950.1:2015 Einrichtungen der Informationstechnik - Sicherheit, Teil 1: Allgemeine Anforderungen
AS/NZS 62115: 2011 - Elektrisches Spielzeug - Sicherheit
AS/NZS 60065:2012 A1:2015 - Audio-, Video- und ähnliche elektronische Geräte - Sicherheitsanforderungen
ASTM F963-11 - Standardspezifikation für die Sicherheit von Spielzeug
ANSI C18.3 Teile 1, 2 & 3 - Amerikanischer Nationaler Standard für tragbare Lithium-Primärzellen und -Batterien
IEC 60086 Teil 4 & 5 -Primärbatterien
IEC 62368-1 Ed. 2 Audio/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik - Teil 1: Sicherheitsanforderungen
UL 4200A:2015 - Norm für die Sicherheit von Produkten, die Knopf- oder Knopfzellenbatterien der Lithiumtechnologie enthalten
Im Juni 2016 wurden die australischen Normen für Spielzeug, AS/NZS ISO 8124 Teil 1, 2 und 3, auf die Version 2016 aktualisiert. Im Allgemeinen wurden die australischen Normen von ISO 8124:2014 geändert. Die AS/NZS 8124-Normen enthalten Prüfverfahren für physikalische und mechanische Anforderungen, Entflammbarkeit und Schwermetalle. Die Aktualisierungen der AS/NZS ISO 8124-Normen sind im Folgenden zusammengefasst:
Spielzeug Standard | Aktuelle Norm | Neue Norm |
AS/NZS 8124.1 Sicherheit von Spielzeug - Teil 1: Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit mechanischen und physikalischen Eigenschaften | AS/NZS ISO 8124.1:2013 (identisch mit ISO 8124-1:2012) | AS/NZS 8124.1:2016 (Modifizierung von ISO 8124-1:2014) |
AS/NZS 8124.2 Sicherheit von Spielzeug - Teil 2: Entflammbarkeit | AS/NZS ISO 8124.2:2009 (identisch mit ISO 8124-2:2007) | AS/NZS 8124.2:2016 (Modifizierung von ISO 8124-2:2014) |
AS/NZS 8124.3 Sicherheit von Spielzeug - Teil 3: Migration von bestimmten Elementen | AS/NZS 8124.3:2012 (Modifizierung von ISO 8124-3:2010) | AS/NZS 8124.3:2012+A1:2016 (Modifiziert von ISO 8124-3:2010+A1:2014) |
Derzeit werden die neuen Normen in Australien und Neuseeland nicht als verbindliche Normen für die Sicherheit von Spielzeug angenommen.
Am 15. Juni 2016 wurde auf der offiziellen Website der neuseeländischen Regierung ein Verbot von asbesthaltigen Produkten angekündigt. Ab dem 1. Oktober 2016 wird die Einfuhr von asbesthaltigen Produkten verboten sein. Aufgrund des Risikos von Atemwegserkrankungen, die durch Asbestexposition verursacht werden, wird das bestehende Verbot von Rohasbest auf asbesthaltige Produkte wie Dichtungen und Bremsbeläge ausgeweitet. Bestehende asbesthaltige Gebäude und Produkte werden weiterhin durch die Vorschriften des Gesetzes über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz geregelt und fallen daher nicht unter dieses neue Verbot.
Am 27. Juli 2016 hat die Environmental Protection Agency (EPA) die endgültige Vorschrift 40 CFR Part 770 "Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products" veröffentlicht. Mit der endgültigen Vorschrift werden Formaldehyd-Standards für Verbundholzprodukte eingeführt, um die Formaldehyd-Emissionen gemäß der Strategie zur Überwachung der Einhaltung des Toxic Substances Control Act (TSCA) zu reduzieren.
Formaldehyd ist ein farbloses, entflammbares Gas, das häufig in Harzen vorkommt, die bei der Herstellung von Verbundholzprodukten verwendet werden. Es kann zu Reizungen der Haut, der Augen, der Nase und des Rachens führen. Außerdem kann Formaldehyd in hohen Konzentrationen einige Krebsarten verursachen. Um gesundheitsschädliche Auswirkungen von Formaldehyd zu vermeiden, enthält die endgültige Regelung Emissionsgrenzwerte, die für inländisches oder importiertes Hartholzsperrholz, mitteldichte Faserplatten, Spanplatten und Fertigprodukte, die diese Produkte enthalten, gelten. Die Referenznormen sind ASTM E1333-10 und ASTM D6007-02, und die Formaldehyd-Emissionsgrenzwerte sind im Folgenden aufgeführt:
Art von Verbundholz | Grenzwerte für Formaldehyd-Emissionen |
Hartholzsperrholz mit Furnierkern oder Verbundkern | 0,05 ppm |
Mitteldichte Faserplatte | 0,11 ppm |
Dünne mitteldichte Faserplatten | 0,13 ppm |
Spanplatten | 0,09 ppm |
Neben den Emissionsnormen wird mit der endgültigen Regelung auch ein Zertifizierungsprogramm für Drittzertifizierer (TPCs) von Verbundholzprodukten eingeführt. Im Rahmen dieses Programms müssen TPCs mehrere Qualifikationen erfüllen, um die Akkreditierung für die Durchführung von Labortests und die Überwachung von Formaldehydemissionen aus hergestellten und/oder importierten Verbundholzprodukten zu erhalten.
Die endgültige Regelung befindet sich in der Vorveröffentlichungsphase und ist noch nicht im Federal Register veröffentlicht worden. Sobald sie veröffentlicht ist, wird sie 60 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Ein Jahr nach der Veröffentlichung müssen Verbundholzprodukte, die in den USA verkauft, geliefert, zum Verkauf angeboten, hergestellt oder eingeführt werden, als TSCA-Titel VI-konform gekennzeichnet werden.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der kürzlich aktualisierten ASTM-Normen, die für unsere Kunden von Interesse sein könnten:
CPSIA / CFR-Referenz | ASTM-Norm Nr. | Einzelheiten |
- | ASTM F381-16 | Standard-Sicherheitsspezifikation für Bauteile, Montage, Verwendung und Kennzeichnung von Trampolinen für Verbraucher Sie umfasst die Bauteile, den Zusammenbau und die Verwendung von Verbrauchertrampolinen und soll die nachweislichen Gefahren im Zusammenhang mit der Verwendung von Trampolinen durch Verbraucher in häuslicher Umgebung verringern. |
16 CFR 1112 & 1231 (Vorgeschlagen) | ASTM F404-16a | Standard-Verbrauchersicherheitsspezifikation für Hochstühle Deckt die Leistungsanforderungen und Prüfverfahren ab, mit denen die zufriedenstellende Leistung des Hochstuhls und der Hochstühle sichergestellt werden soll, die unter Verwendung eines Hochstuhl-Umrüstsatzes und von Bauteilen eines anderen Produkts hergestellt werden. |
- | ASTM F1004-16b | Standard-Verbrauchersicherheitsspezifikation für Dehnungsgitter und erweiterbare Schränke Enthält Mindestanforderungen an die Sicherheitsleistung, Prüfverfahren und Anforderungen an die Kennzeichnung und das Unterrichtsmaterial, um die Gefahren für Kleinkinder zu minimieren, die sich aus dem normalen Gebrauch und dem vernünftigerweise vorhersehbaren Missbrauch und der missbräuchlichen Verwendung von Schwingtoren und erweiterbaren Gehäusen ergeben. |
- | ASTM F2388-16 | Standard-Sicherheitsspezifikation für Baby-Wickeltische für den Hausgebrauch Umfasst Leistungsanforderungen, Prüfverfahren und Kennzeichnungsanforderungen zur Förderung der sicheren Verwendung von Wickeltischen und anderen Wickelprodukten wie z. B. Wickelauflagen und Wickelaufsätze, die separat für die Verwendung auf anderen Möbelprodukten als Wickeltischen verkauft werden. |
16 CFR 1112, 16 CFR 1130 & 16 CFR 1232 (vorgeschlagen) | ASTM F2613-16e1 | Standard-Verbrauchersicherheitsspezifikation für Kinderstühle und -hocker Legt Prüfanforderungen für die strukturelle Integrität und Leistungsanforderungen für Kinderstühle und -hocker fest. Außerdem werden Anforderungen an die Kennzeichnung festgelegt. |
- | ASTM F2666-16 | Standard-Spezifikation für oberirdische tragbare Schwimmbecken für Wohnzwecke Enthält Sicherheits- und Leistungsanforderungen für tragbare Schwimmbecken für den privaten Gebrauch und befasst sich mit den Gefahren des Ertrinkens von Kindern, der Hygiene, der elektrischen Sicherheit und des Einklemmens. |
US-Bundesstaat Kalifornien OEHHA nimmt neue Chemikalien in die Proposition-65-Liste aufImJuli und August 2016 hat das California Office of Environmental Health Hazard Assessment (OEHHA) acht neue Chemikalien in die Proposition-65-Liste aufgenommen und der bestehenden Chemikalie 1-Brompropan eine neue Toxizität hinzugefügt. Die neuen Chemikalien sind:
Sedaxane
Atrazin
Des-Ethyl-Atrazin (DEA)
Des-Isopropyl-Atrazin (DIA)
2,4-Diamino-6-chloro-s-triazin (DACT)
Propazin
Simazin
Bromdichloressigsäure
Im Juli und August 2016 hat das California Office of Environmental Health Hazard Assessment (OEHHA) acht neue Chemikalien in die Proposition-65-Liste aufgenommen und der bestehenden Chemikalie 1-Bromopropan eine neue Toxizität hinzugefügt. Die neuen Chemikalien sind:
Sedaxane
Atrazin
Des-Ethyl-Atrazin (DEA)
Des-Isopropyl-Atrazin (DIA)
2,4-Diamino-6-chloro-s-triazin (DACT)
Propazin
Simazin
Bromdichloressigsäure
Chemisch | Chemical Abstracts Service Nummer (CAS-Nr.) | Arten der Toxizität |
Sedaxane | 874967-67-6 | Krebs |
Atrazin | 1912-24-9 | Entwicklungstoxizität Reproduktionstoxizität bei Frauen |
Des-Ethyl-Atrazin (DEA) | 6190-65-4 | Entwicklungstoxizität Reproduktionstoxizität bei Frauen |
Des-Isopropyl-Atrazin (DIA) | 1007-28-9 | Entwicklungstoxizität Reproduktionstoxizität bei Frauen |
2,4-Diamino-6-chloro-s-triazin (DACT) | 3397-62-4 | Entwicklungstoxizität Reproduktionstoxizität bei Frauen |
Propazin | 139-40-2 | Entwicklungstoxizität Reproduktionstoxizität bei Frauen |
Simazin | 122-34-9 | Entwicklungstoxizität Reproduktionstoxizität bei Frauen |
Bromdichloressigsäure | 71133-14-7 | Krebs |
1-Brompropan (1-BP) | 106-94-5 | Krebs |
US-Bundesstaat Kalifornien DTSC bittet um öffentliche Stellungnahme zur Auflistung flammhemmender Kinderschlafmittel als prioritäres ProduktAm15. Juli 2016 eröffnete das kalifornische Department of Toxic Substances Control (DTSC) eine 45-tägige Stellungnahmefrist für den Vorschlag, schaumstoffgepolsterte Kinderschlafmittel, die TDCPP oder TCEP enthalten, als prioritäres Produkt aufzulisten, das im Rahmen der Vorschriften für sicherere Verbraucherprodukte (SCP) reguliert werden soll.testlesenImRahmen der am 1. Oktober 2013 in Kraft getretenen Safer-Consumer-Products-Verordnung des Department of Toxic Substances Control (DTSC) sollte eine erste Liste prioritärer Produkte erstellt werden, die "Kandidaten-Chemikalien" enthalten, d. h. Chemikalien, die für Menschen oder die Umwelt schädlich sein können. Am 13. März 2014 wurde eine Vorschlagsliste mit drei Produkt-Chemikalien-Kombinationen veröffentlicht, darunter:
Abbeizmittel mit Methylenchlorid
Polyurethan-Sprühschaumsysteme, die nicht umgesetzte Methylendiphenyldiisocyanate (MDI) enthalten
Schaumstoffgepolsterte Schlafprodukte für Kinder mit TDCPP oder TCEP
Im Rahmen von Untersuchungen hat das DTSC festgestellt, dass für Kinder ein Risiko für gesundheitsschädliche Wirkungen bestehen kann, wenn sie schaumstoffgepolsterte Kinderschlafprodukte verwenden oder sich in deren Nähe aufhalten, die die folgenden flammhemmenden Chemikalien enthalten:
Tris(1,3-dichloro-2-propyl)phosphat (TDCPP) (CAS-Nr. 13674-87-8)
Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP) (CAS-Nr. 115-96-8)
Das Regelwerk zur Aufnahme von schaumstoffgepolsterten Kinderschlafmitteln, die die Flammschutzmittel TDCPP und TCEP enthalten, in die Liste der prioritären Produkte hat mit dem Beginn der Kommentierungsfrist begonnen. Beispiele für Produkte, die von den anstehenden SCP-Verordnungen betroffen sein könnten, sind:
Schlafmatten
Weiche, tragbare Krippen
Spielstifte
Säuglingsschlafanzüge
Co-Sleeper
Sobald die schaumstoffgepolsterten Kinderschlafprodukte als prioritäre Produkte eingestuft sind, kann das Regelwerk bis zu einem Jahr dauern. Danach müssen Unternehmen, die die Produkte herstellen, importieren, vertreiben, verkaufen oder montieren, Alternativen ermitteln und bewerten, die die negativen Auswirkungen des Produkts, das die bedenklichen Chemikalien enthält, verringern. Die Stellungnahmefrist endet mit einer öffentlichen Anhörung am 29. August 2016.
Am 15. Juli 2016 eröffnete das California Department of Toxic Substances Control (DTSC) eine 45-tägige Kommentierungsfrist für den Vorschlag, schaumstoffgepolsterte Kinderschlafprodukte, die TDCPP oder TCEP enthalten, als prioritäres Produkt aufzulisten, das im Rahmen der Safer Consumer Products (SCP)-Verordnung reguliert werden soll.
Im Rahmen der am 1. Oktober 2013 in Kraft getretenen Safer-Consumer-Products-Verordnung des Department of Toxic Substances Control (DTSC) sollte eine erste Liste prioritärer Produkte erstellt werden, die "Kandidaten-Chemikalien" enthalten - d. h. Chemikalien, die ein Gefahrenmerkmal aufweisen, das Menschen oder die Umwelt schädigen kann. Am 13. März 2014 wurde eine Vorschlagsliste mit drei Produkt-Chemikalien-Kombinationen veröffentlicht, darunter:
Abbeizmittel mit Methylenchlorid
Polyurethan-Sprühschaumsysteme, die nicht umgesetzte Methylendiphenyldiisocyanate (MDI) enthalten
Schaumstoffgepolsterte Schlafprodukte für Kinder mit TDCPP oder TCEP
Im Rahmen von Untersuchungen hat das DTSC festgestellt, dass für Kinder ein Risiko für gesundheitsschädliche Wirkungen bestehen kann, wenn sie schaumstoffgepolsterte Kinderschlafprodukte verwenden oder sich in deren Nähe aufhalten, die die folgenden flammhemmenden Chemikalien enthalten:
Tris(1,3-dichloro-2-propyl)phosphat (TDCPP) (CAS-Nr. 13674-87-8)
Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP) (CAS-Nr. 115-96-8)
Das Regelwerk zur Aufnahme von schaumstoffgepolsterten Kinderschlafmitteln, die die Flammschutzmittel TDCPP und TCEP enthalten, in die Liste der prioritären Produkte hat mit dem Beginn der Kommentierungsfrist begonnen. Beispiele für Produkte, die von den anstehenden SCP-Verordnungen betroffen sein könnten, sind:
Schlafmatten
Weiche, tragbare Krippen
Spielstifte
Säuglingsschlafanzüge
Co-Sleeper
Sobald die schaumstoffgepolsterten Kinderschlafprodukte als prioritäre Produkte eingestuft sind, kann das Regelwerk bis zu einem Jahr dauern. Danach müssen Unternehmen, die die Produkte herstellen, importieren, vertreiben, verkaufen oder montieren, Alternativen ermitteln und bewerten, die die negativen Auswirkungen des Produkts, das die bedenklichen Chemikalien enthält, verringern. Die Stellungnahmefrist endet mit einer öffentlichen Anhörung am 29. August 2016.
Am 29. Juli 2016 wurde der Vorschlag zur Änderung des Umweltgesetzes - Reduzierung von Lebensmittel- und Verpackungsabfällen - von Bürgermeister Edwin Lee angenommen, um bestimmte Produkte aus Polystyrolschaum zu verbieten.
Mit der Änderung wird das bestehende Gesetz überarbeitet, das die Verwendung von kompostierbarem oder wiederverwertbarem Geschirr in Restaurants, bei Lebensmittelhändlern usw. vorschreibt. Die Änderung hat zur Folge, dass gängige Lebensmittelprodukte aus Polystyrol wie Teller, Becher, Eierkartons, Kühlboxen und "To-Go"-Behälter sowie andere Verbraucherprodukte wie Poolspielzeug, Strandspielzeug und Erdnüsse nach dem Inkrafttreten nicht mehr zulässig sind (siehe unten):
Artikel | Verkauf verbotener Produkte aus Polystyrolschaum | Datum des Inkrafttretens |
1 | Lebensmittelgeschirr, das weder recycelbar noch kompostierbar war | 1. Januar 2017 |
2 | Verpackungsmaterial, einschließlich Versandkartons und Erdnüsse | |
3 | Kühlschränke, Eistruhen oder ähnliche Behältnisse | |
4 | Pool- oder Strandspielzeug | |
5 | Dockschwimmer, Bojen, Anker oder Navigationsmarker | |
6 | Eierkartons und Fleischschalen, die weder recycelbar noch kompostierbar sind | 1. Juli 2017 |
Am 1. Juni 2016 wurde der HB 595 verabschiedet, der Kapitel 38A von 18 V.S.A. 1775 "Chemicals of High Concern to Children" (Chemikalien, die für Kinder besonders besorgniserregend sind) ändert, indem er die Meldefrist für Hersteller von Kinderprodukten, die für Kinder besonders besorgniserregende Chemikalien (CHCC) enthalten, aktualisiert (siehe Regulatory Recap: Februar 2016). Die Änderung der Vermont-Vorschrift über besonders besorgniserregende Chemikalien für Kinder trat am 1. Juli 2016 in Kraft. Sie revidiert die Frist für Hersteller, Kinderprodukte zu melden, die eine aufgelistete CHCC enthalten, die einem Kinderprodukt absichtlich in einer Menge über der praktischen Quantifizierungsgrenze (PQL) zugesetzt wird oder als Verunreinigung in Konzentrationen von 100 Teilen pro Million oder mehr vorhanden ist. Die neuen Meldepflichten sind im Folgenden zusammengefasst:
Ursprüngliche Meldefrist | Neue Meldefrist |
1. Juli 2016 und danach alle zwei Jahre | Erste Berichterstattung: 1. Januar 2017 |
Zweite Berichterstattung: 31. August 2018 und danach alle zwei Jahre |
Darüber hinaus hat Vermont sein Online-Meldesystem geöffnet, so dass die Hersteller jetzt mit der Meldung von chemischen Informationen beginnen können. Es ist ein Benutzerhandbuch verfügbar, das die Hersteller durch den Prozess führt. Für den ersten Berichtszeitraum ab 2017 müssen die Daten separat an den Staat Vermont übermittelt werden, auch wenn die Unternehmen auch an andere Staaten mit CHCC-Meldevorschriften berichten. Es wird erwartet, dass Vermont und andere Staaten zu einem späteren Zeitpunkt Optionen für die gemeinsame Nutzung von Daten prüfen werden.
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