Der ASTM F963 ist seit langem ein wichtiger Standard für Überprüfungen der Spielzeugsicherheit. Diese Norm behandelt Sicherheitsanforderungen für Spielzeug. Spielzeug im Sinne dieser Norm sind alle Gegenstände, die als Spielware für Kinder unter 14 Jahren entwickelt, hergestellt oder vermarktet werden (ausgenommen Produkte, die in Anhang A aufgeführt sind).
Abschnitt |
Anforderungen |
Wichtige Änderungen |
4.3.5 |
Schwermetalle |
- Es wurde eine alternative Analysemethode für die Gesamtschwermetallbelastung von homogenen Polymeren hinzugefügt: HD-RFA
- Es wurde klargestellt, dass die Ausnahmeregelung gemäß 16 CFR 1500.91 nur für den Gesamtbleigehalt gilt und sich diese Ausnahme nur auf lösliches Blei erstreckt, nicht auf andere Elemente (mit Ausnahme von Papier und Pappe, die für alle Elemente von der Prüfung auf lösliche Schadstoffe ausgenommen sind)
- Das Ausnahmekriterium bei Aufklebern und bedruckten Textilien wurde präzisiert
- Es wurde klargestellt, dass Kleinteile aus Metall als konform mit dem Kadmium-Extraktionstest angesehen werden, wenn der Gesamtanalysewert für Cadmium unter 75 ppm liegt
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4.3.6 and 8.4 |
Mikrobiologische Sicherheit |
- Aus Vogelfedern hergestellte Produkte wurden in den Geltungsbereich der mikrobiologischen Sicherheit aufgenommen
- Die zulässigen mikrobiellen Grenzwerte für die Sauberkeit von Materialien wurden festgelegt (siehe Anhang B)
- Die Richtlinien für Prüfmethoden und die Kriterien für die Sauberkeit von Materialien wurden aktualisiert:
- USP 35 <61> und <62>
- Die CTFA-Mikrobiologie-Richtlinien, Testmethoden M-1 und M-2
- Folgende Organismen sollen nicht nachgewiesen werden:
- Pseudomonas sp.
- Escherichia coli
- Koagulase-positive Staphylococcus sp.
- Salmonella sp.
- Shigella sp. (nur für Vogelfedern)
- Aktualisierte Verweise auf Testverfahren und Kriterien für konservierende Wirkung:
- USP 35 <51>
- Die CTFA-Mikrobiologie-Richtlinien, Testmethoden M-1 und M-2
- Das Produkt wird auf Wachstum der folgenden Organismen getestet:
- Staphylococcus aureus
- Escherichia coli
- Pseudomonas aeruginosa
- Candida albicans
- Aspergillus brasiliensis
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4.3.7 and 8.29 |
Anforderungen an das Füllmaterial |
- Die Anforderungen des Bundesstaats Pennsylvania wurden entfernt
- Vereinfachtes Prüfverfahren durch visuelle Inspektion mittels Stereo-Weitfeldmikroskop oder eines gleichwertigen Geräts
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4.5 |
Akustik |
- Anpassung des Prüfverfahrens an ISO 8124-1 und EN 71-1
- Der Prüfparameter Geschwindigkeit für Spielzeuge zum Schieben oder Ziehen wurde von 2 m/s auf 1 m/s geändert
- Die Höchstgrenze für den Spitzenwert des C-bewerteten Schalldruckpegels für ohrnahes Spielzeug wurde von 95 dB auf 110 dB angehoben (in Übereinstimmung mit EN 71-1
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4.6.2.2 and 8.13 |
Mundbetätigtes Geschossspielzeug |
- Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für mundbetätigtes Geschossspielzeug hinsichtlich kleiner Teile, die zu Erstickungsgefahr führen können.
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4.14 |
Kordeln, Bänder und Gummibänder in Spielzeug |
- Gurte, die für Hüftgurte von Aufsitzspielzeugen verwendet werden, werden von den Bestimmungen für freie Länge und Schlaufe ausgenommen.
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4.15.1 and 8.28 |
Aufsitzspielzeug |
- Zusätzliche Ausnahmeregelung für Produkte mit einem Radabstand von 150 mm oder weniger, die von Natur aus instabil sind (für Produkte, die nicht von Natur aus auf Stabilität ausgelegt sind, gilt EN 71-1)
- Die Überlastprüfung für Aufsitzspielzeug, das mehrere Kinder aufnehmen soll, wurde geändert.
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4.21 and 8.13, 8.14 |
Geschossspielzeug |
- Anpassung an ISO 8124-1 und EN 71-1 mit Ausnahme der Abmessungen von Stiftminen
- Zusätzliche Messlehre für Spitzen von Geschossen mit geriffelter Vorderkante
- Es wurde eine Mindestlänge von 57 mm für Saugnapfgeschosse hinzugefügt
- Zusätzliche Anforderungen an den Aufpralltest für Geschosse mit gespeicherter Energie und Pfeile, die ohne gespeicherte Energie abgefeuert werden.
- Die maximal zulässige kinetische Energiedichte (KED) beträgt jetzt 2500 J/m2.
- Es wurde eine Ausnahmeregelung für Schaumkleinteile, die von Geschossen nach dem Testen freigesetzt werden, hinzugefügt
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4.24 |
Quetschspielzeuge |
- Klarstellung, dass die Einklemmgefahrbestimmungen nur für den Teil des Spielzeuges mit der Quetschfunktion gelten
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4.25 and 5 |
Batteriebetriebenes Spielzeug |
- Zusätzliche Anforderungen an wiederaufladbare Akkus und Batterien wie Lithium- und NiMH-Akkus:
- Akku-Überladungstest
- Wiederholter Überladungstest
- Test einmalige Fehlladung
- Kurzschlussschutzprüfung
- Zusätzliche Kennzeichnungsanforderungen für Produkte, die mit Knopfzellen betrieben werden
- Zusätzliche Bestimmung, dass bei Spielzeug, das mit Lithium-Ionen- oder -Polymer-Akkus betrieben wird, die Akkuzellen mindestens einer der folgenden Normen entsprechen:
- ANSI C18.2M Teil 2
- UL 1642 oder UL 2054
- IEC 62133
- Zusätzliche neue Referenzstandards für Akkus und Ladegeräte:
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4.38 and 8.25 |
Magnete |
- Zur Angleichung an ISO 8124-1 und EN 71-1 wurden weitere Prüfungen hinzugefügt:
- Einweichprüfung für Holzspielzeug und Mundstücke von mundbetätigtem Spielzeug, die vor anderen Verwendungs- und Missbrauchstests durchgeführt werden muss.
- Kompressionstest
- Falltest
- Spezifizierung einer Metallscheibe für die Zyklenprüfung, wenn das Spielzeug kein entsprechendes Metallteil enthält.
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4.40 and 8.30 |
Expandierende Materialien |
- Neue Anforderungen an bestimmte Spielzeuge, die sich nach dem Verschlucken durch ein Kind erheblich ausdehnen können, was zu einer Magen-Darm-Blockade führen kann.
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4.41 and 8.27 |
Spielzeugkisten |
- Die Bestimmungen für Spielzeugkisten aus ASTM F963 wurden wieder übernommen.
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5-7 |
Kennzeichnung /
Gebrauchsanweisungen
/Herstellerkennzeichnung |
- Zusätzliche Anforderungen an:
- die Kennzeichnung von Knopfzellen
- Gebrauchsanweisungen und Herstellerkennzeichnungen von Spielzeugkisten
- Gebrauchsanweisungen für batteriebetriebenes Aufsitzspielzeug
- Überarbeitete Anforderungen an:
- die Kennzeichnung von Magneten
- Gebrauchsanweisungen für batteriebetriebenes Spielzeug
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Produktkategorien
| Mikrobiologische Grenzwerte (cfu/mL or cfu/gm)
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Produkte für Kleinkinder |
100 (500)1 |
Produkte wie Gesichtsfarben oder Kosmetika, die zur Verwendung durch ein Kind oder auf einer Puppe oder einem ähnlichen Produkt bestimmt sind (ausgenommen Lippenpflegestifte, Lipgloss, Lippenstifte und dergleichen), die mit hoher Wahrscheinlichkeit im Augenbereich verwendet werden. |
100 (500)1 |
Vogelfederprodukte |
5000 |
Alle anderen Produkte |
1000 (5000)1 |
Anmerkung: 1. Aufgrund der durch den Verdünnungsprozess bedingten Variabilität können bis zu 5 x 102 cfu/mL oder cfu/gm für Säuglings- oder Gesichtsfarbe und bis zu 5 x 103 cfu/ml oder cfu/gm für alle anderen Produkte als akzeptables Ergebnis angesehen werden. |