March 2023



North America News

Am 9. Februar 2023 schlug die U.S. Consumer Product Safety Commission (CPSC) eine Vorschrift vor, die Leistungsanforderungen für Batteriefächer in Konsumgütern, die eine oder mehrere Knopfzellen- oder Münzbatterien enthalten oder dafür ausgelegt sind, und Warnhinweise für Knopfzellen- oder Münzbatterien sowie für Konsumgüter, die Knopfzellen- oder Münzbatterien enthalten, festlegt. Es wird erwartet, dass alle Verbraucherprodukte, die Knopfzellen- oder Münzbatterien enthalten (mit Ausnahme von Spielzeug), und alle Knopfzellen- oder Münzbatterien, die 180 Tage nach Veröffentlichung der Vorschrift im Federal Register (August 2023) hergestellt oder importiert werden, der Vorschrift unterliegen werden.

Wie vom Reese's Law gefordert, hat die CPSC vorgeschlagen, Titel 16 des Code of Federal Regulations (CFR) zu ändern und 16 CFR Part 1263 -Safety Standard and Notification Requirements for Button Cell or Coin Batteries and Consumer Products Containing Such Batteries - hinzuzufügen, um die Verletzungsgefahr durch das Verschlucken von Knopfzellen- oder Knopfzellenbatterien durch Kinder im Alter von 6 Jahren und jünger zu beseitigen oder angemessen zu verringern.

Die folgenden Anforderungen wurden in diese Vorschrift aufgenommen:

  1. Leistungsanforderungen für Verbraucherprodukte, die herausnehmbare Knopfzellen oder Knopfbatterien enthalten:

    • Knopfzellen- oder Knopfbatterien in Konsumgütern dürfen bei der Zugänglichkeitsprüfung gemäß Abschnitt 1263.3 Buchstabe d nicht zugänglich sein.

    • Die Batteriefächer müssen nach der in Abschnitt 1263.3 Buchstabe b) Nummer 2 beschriebenen Methode gesichert sein und die in Abschnitt 1263.3 Buchstabe e) beschriebenen Leistungstests erfüllen, einschließlich Vorkonditionierungstests, wie z. B. Spannungsentlastung und Batteriewechsel, und Missbrauchstests, wie z. B. Falltest, Aufpralltest, Quetschtest, Drucktest, Drehmomenttest und Zugtest.

  2. Leistungsanforderungen für Verbraucherprodukte, die nicht entfernbare Knopfzellen oder Knopfbatterien enthalten:

    • Muss die in Punkt 1 aufgeführten Anforderungen erfüllen

    • Knopfzellen- oder Knopfbatterien müssen durch Löten, Befestigungsmittel wie Nieten oder gleichwertige Mittel gesichert sein und die Sicherheitsprüfung nach Abschnitt 1263.3 Buchstabe f bestehen.

  3. Warnhinweise auf Verpackungen von Knopfzellen oder Knopfzellenbatterien:

    • Der in Abbildung 4 von Abschnitt 1263.4 Buchstabe b) Nummer 1 dargestellte Warnhinweis muss auf der Hauptanzeigetafel angebracht sein.

    • Reicht der Platz nicht aus, so ist der in Abbildung 5 zu Abschnitt 1263.4 Absatz b) Nummer 2 dargestellte Warnhinweis auf der Hauptanzeigetafel und der in Abbildung 6 zu Abschnitt 1263.4 Absatz b) Nummer 2 dargestellte Warnhinweis auf der Nebenanzeigetafel anzubringen

  1. Die in Abschnitt 1263.4 Buchstabe b)(3) genannten sicherheitsrelevanten Angaben müssen auf der Hauptanzeigetafel oder der sekundären Anzeigetafel enthalten sein; diese Anforderung gilt nicht für Knopfzellen- oder Knopfbatterien, die verpackt und separat mit dem Verbraucherprodukt geliefert werden

  2. Anforderungen an Warnhinweise auf Verpackungen von Konsumgütern, die Knopfzellen oder Knopfbatterien enthalten

    • Der in Abbildung 7 dargestellte Warnhinweis zu Abschnitt 1263.4 Buchstabe c) Nummer 1 muss auf der Hauptanzeigetafel angebracht sein.

    • Reicht der Platz nicht aus, so ist der in Abbildung 8 zu Abschnitt 1263.4 Absatz c) Nummer 3 dargestellte Warnhinweis auf der Hauptanzeigetafel und der in Abbildung 9 zu Abschnitt 1263.4 Absatz c) Nummer 3 dargestellte Warnhinweis auf der Nebenanzeigetafel anzubringen

    • Wenn es keine Verpackung für das Verbraucherprodukt gibt, muss der in Abbildung 7 zu Abschnitt 1263.4 Absatz c)(1) dargestellte Warnhinweis mit einem Anhänger oder einem Aufkleber am Verbraucherprodukt angebracht werden

    • Die in Abschnitt 1263.4 Buchstabe c)(5) genannten Texte müssen auf der Hauptausstellungsfläche oder der Nebenausstellungsfläche der Verpackung des Verbraucherprodukts oder, falls keine Verpackung vorhanden ist, auf dem beigefügten Anhängeetikett oder Aufkleber erscheinen

  3. Warnhinweise für Verbraucherprodukte, die Knopfzellen oder Knopfbatterien enthalten

    • Der in Abbildung 10 zu Abschnitt 1263.4 Buchstabe d) Nummer 1 dargestellte Warnhinweis muss auf Verbraucherprodukten angebracht werden

    • Wenn der Platz begrenzt ist, muss das in Abbildung 11 zu Absatz (d)(2) gezeigte Symbol auf der Schautafel des Produkts vorhanden sein, und das Symbol muss in den begleitenden Drucksachen, wie z. B. in der Gebrauchsanweisung, im Handbuch, in der Packungsbeilage oder im Anhängeetikett, angegeben werden.

    • Wenn das Produkt zu klein ist, muss es mit einer Verpackung versehen sein, die das unter Punkt 4 angegebene Warnschild enthält, oder es muss mit einem Hängeetikett oder einem Aufkleber mit dem vollständigen Warnschild gemäß Abbildung 7 zu Abschnitt 1263.4 Buchstabe c) Nummer 1 versehen sein.

  4. Anleitungen/Handbücher für Verbraucherprodukte, die Knopfzellen- und Knopfbatterien enthalten

    • Werden Anleitungen oder Handbücher zur Verfügung gestellt, müssen das in Abbildung 7 zu Abschnitt 1263.4 Buchstabe c) Nummer 1 dargestellte Warnschild und die in Abschnitt 1263.4 Buchstabe e) beschriebenen Warnhinweise enthalten sein

    • Werden keine Anleitungen oder Handbücher zur Verfügung gestellt, so muss der Warnhinweis gemäß Punkt 6) a) auf der Haupt- oder Nebentafel der Verpackung des Verbraucherprodukts angebracht sein, oder, wenn keine Verpackung des Verbraucherprodukts vorhanden ist, muss das beigefügte Anhängeetikett oder der Aufkleber den Warnhinweis enthalten

  5. Online-Informationen

    • Bei Knopfzellen- oder Knopfbatterien ist der Warnhinweis in Abbildung 4 zu Abschnitt 1263.4 Buchstabe b) Nummer 1 neben der Produktbeschreibung, dem Produktbild oder dem Produktpreis anzubringen

    • Bei Verbrauchsgütern, die Knopfzellen- oder Knopfbatterien enthalten, ist der Warnhinweis in Abbildung 7 zu Abschnitt 1263.4 Buchstabe c) Nummer 1 neben der Produktbeschreibung, dem Produktbild oder dem Produktpreis anzubringen

Darüber hinaus wurde 16 CFR Teil 1263 in 16 CFR Teil 1112.15 aufgenommen, was bedeutet, dass dritte Konformitätsbewertungsstellen akkreditiert sein müssen, um 16 CFR Teil 1263 in ihren Prüfumfang aufzunehmen, damit sie die Konformität mit den oben genannten Anforderungen bewerten können.

Hersteller und Händler sollten ihre Produkte daraufhin prüfen, ob sie diesen neuen Anforderungen genügen.

Wenn in den USA Gefahren in Verbraucherprodukten festgestellt werden, werden diese zurückgerufen und in der täglich aktualisierten Liste der Consumer Product Safety Commission (CPSC) Recent Recalls auf der CPSC-Website veröffentlicht. Die US-Rückrufe vom 01. Februar 2023 bis zum 28. Februar 2023 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Verbrennungsgefahr

11

Verletzungsgefahr

7

Sturzgefahr

3

Erstickungsgefahr

3

Gefahr des Einklemmens

3

Crash-Gefahr

2

Brandgefahr

3

Andere Gefährdungen*

8

*Andere Gefahren umfassen mikrobiologische Gefahr, Stoßgefahr, chemische Gefahr, Kippgefahr, Todesgefahr, Ertrinkungsgefahr, Erstickungsgefahr und Gefahr von Schnittverletzungen mit einer Häufigkeit von weniger als 2.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

9

Chemikalien

1

Schutzausrüstung

1

Möbel

4

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

2

Elektrische Geräte

2

Sportartikel / Ausrüstung

5

Outdoor-Wohnartikel

1

Elektrische Haushaltsgeräte

1

Werkzeuge und Hardware

2

Haushaltsgegenstände

1

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Wenn in Kanada Gefahren in Verbraucherprodukten festgestellt werden, werden diese zurückgerufen und in der Datenbank für Rückrufe und Sicherheitswarnungen auf der Website von Health Canada veröffentlicht, die täglich aktualisiert wird. Die Rückrufe in Kanada vom 01. Februar 2023 bis zum 28. Februar 2023 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Verbrennungsgefahr

2

Risiko einer Allergie

11

Mikrobiologische Gefährdung

8

Brandgefahr

4

Erstickungsgefahr

2

Auswirkung Gefährdung

1

Gefahr des Einklemmens

1

Sturzgefahr

2

Verletzungsgefahr

2

Gefahr des Ertrinkens

1

Gefahr eines elektrischen Schlages

1

Produkt-Kategorien

Frequenz

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

1

Lebensmittel

18

Chemikalien

1

Möbel

2

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

2

Schutzausrüstung

1

Elektrische Geräte

2

Elektrische Haushaltsgeräte

1

Sportartikel / Ausrüstung

3

Werkzeuge und Hardware

1

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Europe News

Die Europäische Kommission (EK) hat eine einmonatige Konsultation über den Vorschlag zur Beschränkung von Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihren Salzen und PFHxS-verwandten Verbindungen im Rahmen der Neufassung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP) eingeleitet.

Am 9. Februar 2023 leitete die Europäische Kommission (EK) eine einmonatige Konsultation über den Vorschlag zur Beschränkung von Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihren Salzen und PFHxS-verwandten Verbindungen in Anhang I Teil A der Verordnung (EU) 2019/2021 - der Neufassung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP)- ein. Dieser Vorschlag wurde als Teil der internen Verpflichtungen der Europäischen Union im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (chemische Stoffe) auf den Weg gebracht. Kommentare zu dem Verordnungsvorschlag konnten bis zum 9. März 2023 abgegeben werden. Der Vorschlag hat sich verzögert, da er ursprünglich im vierten Quartal 2022 verabschiedet werden sollte.

Die wichtigsten Punkte des Verordnungsvorschlags sind nachstehend aufgeführt:

Am 7. Februar 2023 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) den Vorschlag zur Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) und legte einen Zeitplan für deren Entwicklung vor.

Am 7. Februar 2023 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) den Vorschlag zur Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), einer einzigartigen Familie von etwa 10.000 Stoffen, die in der Umwelt sehr persistent sind. Es wurde ein detaillierter Zeitplan mit zwei verschiedenen Vorschlägen für Beschränkungen vorgelegt. Die wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) werden nun mit der Bewertung des Vorschlags beginnen. Eine sechsmonatige Konsultation wird voraussichtlich am 22. März 2023 beginnen.

Der Vorschlag für die Beschränkung wurde von den fünf nationalen EU-Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens ausgearbeitet und dient dem Schutz von Mensch und Umwelt.

Der Vorschlag definiert PFAS als "alle Stoffe, die mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- (-CF3) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes H/Cl/Br/I) enthalten".

Nachfolgend sind einige wichtige geplante Fristen für diesen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS aufgeführt:

Aktion

Zeitleiste

Beginn der sechsmonatigen Konsultation

22. März 2023

Online-Informationssitzung zur Erläuterung des Beschränkungsverfahrens

5. April 2023

Sechsmonatige Konsultation endet

22. September 2023

Stellungnahme von RAC und SEAC

2024

Entscheidung der Kommission und Inkrafttreten

2025

Einschränkung wird wirksam

2026 oder 2027

Die wichtigsten Punkte der vorgeschlagenen Beschränkung mit zwei Optionen sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

*Wenn das Gesamtfluor 50 mg/kg übersteigt, ist ein Nachweis für das gemessene Fluor als Gehalt an PFAS oder Nicht-PFAS erforderlich, falls die Vollzugsbehörden dies verlangen.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine öffentliche Konsultation für die 29. Aktualisierung der Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe gestartet. Der Zeitraum für die öffentliche Konsultation endet am 3. April 2023.

Am 17. Februar 2023 startete die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die öffentliche Konsultation zur 29. Aktualisierung der Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC). Der Zeitraum für die öffentliche Konsultation endet am 3. April 2023. Zwei chemische Stoffe wurden für die öffentliche Konsultation als besonders besorgniserregende Stoffe vorgeschlagen. Wenn die beiden vorgeschlagenen Stoffe als besonders besorgniserregend eingestuft werden, erhöht sich die Gesamtzahl der SVHC-Einträge in der Kandidatenliste, die voraussichtlich im Juni oder Juli 2023 fertig gestellt wird, auf 235:

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt vorgelegt. Die Überarbeitung soll im zweiten Quartal 2023 in Kraft treten.

Am 23. Januar 2023 hat die Welthandelsorganisation (WTO) das Dokument 23-0494 in Umlauf gebracht, bei dem es sich um einen Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur Überarbeitung von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 handelt - einer spezifischen Verordnung für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Dieser Vorschlag stützt sich auf die jüngsten wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über neue Stoffe, die in Materialien mit Lebensmittelkontakt verwendet werden dürfen, sowie über die Verwendung bereits zugelassener Stoffe.

Gemäß dem WTO-Dokument und dem Verordnungsentwurf sind die vorgeschlagenen Fristen wie folgt aufgeführt:

  1. Letzter Termin für den Erhalt öffentlicher Kommentare - 24. März 2023

  2. Vorgeschlagenes Datum der Annahme - 31. März 2023

  3. Vorgeschlagenes Datum der Veröffentlichung - 3. April 2023

  4. Inkrafttreten - 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union

Der Verordnungsentwurf enthält mehrere wichtige Aktualisierungen des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 10/2011, unter anderem:

  1. Streichung der Zulassungen der Stoffe Nr. 96 (Holzmehl und -fasern, unbehandelt) und Nr. 121 (Salicylsäure) auf der Unionsliste der Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM)

  2. Ersetzung von neun FCM-Stoffnummern, einschließlich verschärfter spezifischer Migrationsgrenzwerte (SML) für DBP (2,5-fach), BBP (5-fach) und DEHP (2,5-fach) und neuer Anforderungen für die Beschränkung von Stoffgruppen (Gesamt-SML) (Einzelheiten in der Tabelle unten)

  3. Anpassung an die Spezifikation von FCM 1059 (Poly((R)-3-hydroxybutyrat-co-(R)-3-hydroxyhexanoat, PHBH)

  4. Erweiterung der Verwendung von Poly(ethylenterephthalat) (PET) auf Poly(ethylen-2,5-furandicarboxylat) (PEF) von FCM 1007 (Diethyl[{2}!3!/]{2}

Wenn in Europa Gefahren in Non-Food-Konsumgütern festgestellt werden, werden die Produkte zurückgerufen und im wöchentlich aktualisierten Safety Gate-System veröffentlicht. Die europäischen Rückrufe vom 01. Februar 2023 bis zum 28. Februar 2023 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Chemische Gefährdung

102

Schädigung des Sehvermögens

6

Verletzungsgefahr

36

Verbrennungsgefahr

11

Gefahr eines elektrischen Schlages

10

Brandgefahr

22

Erstickungsgefahr

23

Erstickungsgefahr

6

Gefahr der Strangulierung

10

Schnittgefährdung

6

Andere Gefährdungen*

11

*Andere Gefahren sind Ertrinkungsgefahr, Umweltgefahr, Aspirationsgefahr, Gesundheitsgefahr und Einklemmgefahr mit einer Häufigkeit von weniger als 4.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Schmuck

35

Elektrische Geräte

14

Körperpflege / Kosmetika

24

Sportartikel / Ausrüstung

11

Möbel

6

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

26

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

38

Outdoor-Wohnartikel

10

Chemikalien

6

Schuhe

4

Maschinenpark

5

Schutzausrüstung

5

Andere Kategorien*

13

*Andere Kategorien umfassen Werkzeuge und Eisenwaren, Haushaltsartikel, Schreibwaren, elektrische Haushaltsgeräte, Zubehör und Bauprodukte mit einer Häufigkeit von weniger als 4.

Notifizierendes Land

Frequenz

Italien

36

Frankreich

11

Irland

10

Litauen

11

Deutschland

24

Ungarn

8

Rumänien

8

Österreich

5

Finnland

15

Polen

7

Schweden

31

Lettland

6

Andere Länder*

25

*Zu den anderen Ländern gehören Bulgarien, Luxemburg, Malta, Belgien, Tschechien, Zypern, Kroatien, die Slowakei, die Niederlande und Griechenland mit einer Häufigkeit von weniger als 5.

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Asia News

Die Regierung von Hongkong hat eine Aktualisierung der Toys and Children's Products Safety Ordinance (Cap. 424 ) auf den Weg gebracht, um die von den zuständigen Normungsinstituten veröffentlichten aktuellen Sicherheitsstandards für die in Liste 2 der Verordnung aufgeführten Kinderprodukte (Produkte der Liste 2) umzusetzen. Das Inkrafttreten wird auf den 1. August 2023 festgelegt.

Die Toys and Children's Product Safety Ordinance (Cap. 424) schreibt vor, dass eine Person ein Spielzeug oder ein Kinderprodukt nur dann herstellen, einführen oder liefern darf, wenn es alle geltenden Anforderungen erfüllt, die in einer der in den Anhängen 1 und 2 der Verordnung aufgeführten Sicherheitsnormen enthalten sind. Bei den angegebenen Normen handelt es sich um internationale Normen oder um Normen, die von großen Volkswirtschaften übernommen wurden.

Die Regierung von Hongkong hat die Aktualisierung, die am 1. August 2023 in Kraft tritt, auf den Weg gebracht, mit der Liste 2 der Verordnung in Bezug auf vier Klassen von Produkten der Liste 2 (Kinderprodukte) wie erwähnt geändert wird:

Die Staatliche Verwaltung für Marktaufsicht und -verwaltung Chinas (die Nationale Kommission für Normung) hat die Nationale Norm für Schuhgrößen (GB/T 43293-2022) veröffentlicht, die die GB/T 3293.1-1998 ersetzt. 国家标准 - 全国标准信息公共服务平台 (samr.gov.cn). GB/T 43293-2022 wird am 1. Mai 2023 offiziell in Kraft treten.

Die nationale Norm GB/T 43293-2022 - Schuhgröße gilt für alle Schuhkategorien und ersetzt die Norm GB/T 3293.1-1998 für Schuhgrößen. Sie wird offiziell am 1. Mai 2023 in Kraft treten.

Die wichtigsten Aktualisierungen im Vergleich zu GB/T 3293.1-1988 sind unter anderem die unten aufgeführten:

  1. Angabe der Schuhgröße UPDATED

    • Fußlänge (obligatorisch)

    • Lineare Breite des Fußes (erforderlich, falls notwendig)

  2. Anforderung an das Kennzeichnungsformat für die Schuhgrößen der Welt ADDED

  3. Umrechnung mit anderen Schuhgrößen der Welt ADDED

    • Siehe die Norm GB/T 36935 Schuhe - Umrechnung von Größensystemen

  4. Anforderung an die Schrifthöhe der Schuhgrößenkennzeichnung ENTFERNT

    • Erforderlich nach der Norm QB/T 2673 Schuhwerk - Spezifikation der Kennzeichnung

Wichtige Hinweise:

  • Für die Kennzeichnung von Schuhgrößen, die bereits der aktuellen Norm GB/T 3293.1-1998 entsprechen, ergeben sich keine Auswirkungen. Die Schuhgrößenkennzeichnung, die der aktuellen Norm GB/T 3293.1-1998 entspricht, erfüllt auch die Kennzeichnungsanforderungen der neuen Norm GB/T 43293-2022.

Wenn in China Gefahren in Verbraucherprodukten festgestellt werden, werden diese zurückgerufen und im SAMR Defective Product Administrative Centre veröffentlicht, das täglich aktualisiert wird. Die Rückrufe in China vom 01. Februar 2023 bis zum 28. Februar 2023 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Verletzungsgefahr

1

Gefahr von Schnittverletzungen

1

Verbrennungsgefahr

1

Risiko des Verschluckens

1

Gefahr eines elektrischen Schlages

3

Verhedderungsgefahr

1

Erstickungsgefahr

2

Gesundheitsrisiko Gefährdung

1

Sicherheitsrisiko Gefährdung

3

Schnittgefährdung

1

Brandgefahr

1

Produkt-Kategorien

Frequenz

Werkzeuge und Hardware

1

Elektrische Geräte

4

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

3

Schreibwaren

2

Sportartikel / Ausrüstung

2

Chemikalien

1

Provinzen

Frequenz

Shanghai

6

Hunan

2

Peking

4

Innere Mongolei

1

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Australia/New Zealand News

Wenn in Australien Gefahren in Verbraucherprodukten festgestellt werden, werden diese zurückgerufen und in der Datenbank für Rückrufe und Sicherheitswarnungen auf der Website der australischen Wettbewerbs- und Verbraucherkommission veröffentlicht, die täglich aktualisiert wird. Die australischen Rückrufe vom 01. Februar 2023 bis zum 28. Februar 2023 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Erstickungsgefahr

6

Verletzungsgefahr

10

Verbrennungsgefahr

5

Gesundheitsrisiko Gefährdung

1

Gefahr des Umkippens

1

Brandgefahr

2

Erstickungsgefahr

3

Risiko der Augenreizung

2

Schädigung der Haut

2

Risiko einer Allergie

2

Gefahr des Ertrinkens

2

Produkt-Kategorien

Frequenz

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

1

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

7

Körperpflege / Kosmetika

2

Auto-Komponenten

2

Elektrische Haushaltsgeräte

1

Elektrische Geräte

2

Chemikalien

3

Sportartikel / Ausrüstung

2

Schutzausrüstung

1

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