Juli 2025



Aktuelles aus Nordamerika

In den USA, wenn Gefahren bei Verbraucherprodukten identifiziert werden, werden sie zurückgerufen und im Consumer Product Safety Commission (CPSC) Recent Recalls auf der CPSC-Website veröffentlicht, die täglich aktualisiert wird. Die Rückrufe in den USA vom 01. Juni 2025 bis zum 30. Juni 2025 werden unten zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Sturzgefahr

9

Brandgefahr

9

Risiko des Todes

8

Verletzungsgefahr

8

Verbrennungsgefahr

6

Gefahr der Vergiftung durch Kohlenmonoxid

4

Gefahr des Einklemmens

4

Gefahr von Schnittverletzungen

2

Erstickungsgefahr

2

Andere Gefährdungen*

8

*Andere Gefahren umfassen Ertrinkungsgefahr, Stromschlaggefahr, Risiko der Schimmelpilzbelastung, Erstickungsgefahr, Stoßgefahr, Verschluckgefahr, Kippgefahr und Amputationsgefahr mit einer Häufigkeit von weniger als 2.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Elektrische Haushaltsgeräte

8

Sportartikel / Ausrüstung

7

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

7

Möbel

5

Elektrische Geräte

3

Outdoor-Wohnartikel

2

Maschinenpark

1

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In Kanada werden Verbraucherprodukte, bei denen Gefahren identifiziert wurden, zurückgerufen und in der Datenbank für Rückrufe und Sicherheitshinweise auf der Website von Health Canada veröffentlicht, die täglich aktualisiert wird. Die Rückrufe in Kanada vom 01. Juni 2025 bis zum 30. Juni 2025 sind unten zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Brandgefahr

7

Gefahr des Einklemmens

5

Sturzgefahr

3

Gefahr von Vergiftungen

3

Chemische Gefährdung

2

Gefahr von Schnittverletzungen

2

Gefahr des Verschluckens

2

Verletzungsgefahr

2

Gefahr des Ertrinkens

1

Risiko einer Schimmelpilzexposition

1

Verbrennungsgefahr

1

Gefahr eines elektrischen Schlages

1

Produkt-Kategorien

Frequenz

Elektrische Haushaltsgeräte

5

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

5

Elektrische Geräte

4

Outdoor-Wohnartikel

3

Maschinenpark

2

Körperpflege / Kosmetika

1

Material mit Lebensmittelkontakt

1

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

1

Sportartikel / Ausrüstung

1

Schutzausrüstung

1

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Neuigkeiten aus Europa

In Europa, wenn Gefahren in Non-Food-Verbraucherprodukten identifiziert werden, werden die Produkte zurückgerufen und im Safety Gate System, veröffentlicht, das wöchentlich aktualisiert wird. Die europäischen Rückrufe vom 01. Juni 2025 bis zum 30. Juni 2025 sind unten zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Chemische Gefährdung

226

Gefahr eines elektrischen Schlages

83

Erstickungsgefahr

41

Verletzungsgefahr

31

Brandgefahr

17

Gefahr des Ertrinkens

10

Schädigung des Sehvermögens

7

Erstickungsgefahr

6

Schnittgefährdung

5

Andere Gefährdungen*

26

*Andere Gefahren umfassen Gesundheitsrisiko, Umweltrisiko, Verbrennungsgefahr, mikrobiologische Gefahr, Erstickungsgefahr, Hörschäden, Strangulationsgefahr und Einklemmen mit einer Häufigkeit von weniger als 5.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Körperpflege / Kosmetika

170

Elektrische Haushaltsgeräte

97

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

66

Chemikalien

22

Sportartikel / Ausrüstung

22

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

12

Schmuck

8

Andere Gefährdungen*

22

*Andere Kategorien umfassen Werkzeuge und Hardware, elektrische Geräte, Schutzausrüstung, Computer / Audio / Video / Sonstige Elektronik & Zubehör, Maschinen, Bürobedarf, Outdoor-Living-Artikel und Haushaltsgegenstände mit einer Häufigkeit von weniger als 7.

Notifizierendes Land

Frequenz

Italien

129

Frankreich

62

Vereinigtes Königreich im Hinblick auf Nordirland

36

Tschechische Republik

35

Ungarn

31

Deutschland

22

Polen

18

Finnland

16

Österreich

14

Slowakei

11

Irland

11

Malta

8

Andere Länder

26

*Andere Länder umfassen Kroatien, Schweden, Spanien, Lettland, Litauen, Island, Zypern, die Niederlande und Luxemburg mit einer Häufigkeit von weniger als 7.

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Die Europäische Union (EU) hat den Kompromisstext des Rates für die vorgeschlagene Spielzeugsicherheitsverordnung (TSR) fertiggestellt, die die Richtlinie 2009/48/EG ersetzen wird. Die neue TSR führt umfassende Aktualisierungen der chemischen, physischen, mechanischen und digitalen Sicherheitsanforderungen für auf dem EU-Markt platzierte Spielzeuge ein, während sie die Angleichung an die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 gewährleistet. Ein zentrales Merkmal ist die Einführung eines digitalen Produktpasses (DPP), der die Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Marktüberwachung verbessern soll.

Im Juni 2025 hat der Rat der Europäischen Union seinen endgültigen Kompromisstext für die neue Spielzeugsicherheitsverordnung (TSR) verabschiedet. Diese Verordnung hebt die Richtlinie 2009/48/EG (Spielzeugsicherheitsrichtlinie, TSD) auf und zielt darauf ab, den sich entwickelnden technologischen, chemischen und Verbrauchersicherheitsherausforderungen gerecht zu werden.

Der neue TSR-Entwurf führt bedeutende Revisionen der TSD ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

1. Anwendungsbereich und Ausschlüsse

  • Die Verordnung gilt für alle Produkte, die für das Spielen von Kindern unter 14 Jahren bestimmt sind oder vorgesehen sind, einschließlich Produkten mit zusätzlichen Funktionen über das Spielen hinaus, wie digitale Funktionen, künstliche Intelligenz (KI) und vernetzte Funktionen.

  • Ausschlüsse von der Definition von Spielzeug:

    • Roller, die für Kinder mit einem Körpergewicht von über 20 kg ausgelegt sind

    • Bücher, die für Kinder über 36 Monate bestimmt sind, vorausgesetzt sie sind vollständig aus Papier oder Karton hergestellt, ohne Spielwert oder zusätzliche Komponenten

2. Erweiterte Anforderungen an die chemische Sicherheit

  • Verbesserungen der chemischen Sicherheitsbewertung: Hersteller müssen sowohl die individuelle chemische Exposition als auch kombinierte Expositionsrisiken in Spielzeugen berücksichtigen

  • Ausweitung der Chemikalienverbote:

2009/48/EG

Endentwurf der TSR

Stoffe, die als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR-Stoffe) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) eingestuft sind

Stoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 klassifiziert als

• Krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR-Stoffe)

• Endokrine Disruptoren (ED) Kategorien 1 oder 2 für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt

• Spezifische Zielorgantoxizität (STOT) Kategorie 1 (einmalige oder wiederholte Exposition)

• Atemwegssensibilisatoren Kategorie 1

• Hautsensibilisatoren Kategorie 1A

  • Verbot spezifischer Chemikalien:

    • Die absichtliche Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) ist verboten

    • 34 Bisphenole, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als fortpflanzungsschädlich oder endokrine Disruptoren gemäß der CLP-Verordnung 1272/2008 identifiziert wurden, einschließlich der folgenden Bisphenole, sind in Spielzeugen verboten:

CAS-Nummer

Name des Bisphenols

77-40-7

4,4'-(1-methylpropylidene)bisphenol (Bisphenol B, BPB)

79-97-0

4,4’-isopropylidenedi-o-cresol (Bisphenol C, BPC)

85-60-9

6,6'-di-tert-butyl-4,4'-butylidenedi-m-cresol

118-82-1

2,2',6,6'-tetra-tert-butyl-4,4'-methylenediphenol (TBMD)

1745-89-7

4,4'-isopropylidenebis[2-allylphenol]

5613-46-7

4,4'-isopropylidenedi-2,6-xylol

19224-29-4

2,2'-[(1-methylethylidene)bis(4,1-phenyleneoxy)]bisethyl diacetat

27689-12-9

(1-methylethylidene)bis(4,1-phenyleneoxy-3,1-propanediyl) bismethacrylat

95235-30-6

4-(4-isopropoxyphenylsulfonyl)phenol

41481-66-7

2,2'-diallyl-4,4'-sulfonyldiphenol (TG-SA)

  • Aktualisierungen der Anforderungen an chemische Stoffe:

  • Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe in Spielzeugen sind in fünf Spielzeugkategorien eingeschränkt:

N-Nitrosamine

(mg/kg)

N-nitrosierbare Stoffe

(mg/kg)

a) Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist und in den Mund genommen werden soll oder kann

0,01

0,1

b) Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten nicht unter a) aufgeführt ist

0,05

1,0

c) Spielzeug für Kinder ab 36 Monaten, das in den Mund genommen werden soll

0,05

1,0

d) Ballons

0,05

1,0

e) Fingerfarben, Schleime und Knetmassen

0,02

1,0

*Neue oder überarbeitete Anforderungen sind kursiv und blau

  • Einschränkungen gelten für die folgenden Chemikalien in allen Spielzeugen:

Substanz

CAS-Nummern

Anforderungslimit

TCEP

115-96-8

5 mg/kg

TCPP

13674-84-5

5 mg/kg

TDCP

13674-87-8

5 mg/kg

Formamid

75-12-7

20 μg/m3 (Emissionsgrenzwert) nach maximal 28 Tagen ab Beginn der Emissionsprüfung von Schaumstoffspielzeugmaterialien, die mehr als 200 mg/kg (Cut-off-Grenzwert basierend auf Inhalt) enthalten

1,2-Benzisothiazol

3(2H)-on (BIT)

2634-33-5

5 mg/kg in wässrigen Spielzeugmaterialien

5-Chlor-2-methyl

Isothiazolin-3(2H)-on (CIT)

26172-55-4

0,75 mg/kg in wässrigen Spielzeugmaterialien

Phenol

108-95-2

5 mg/l (Migrationsgrenzwert) in polymeren Materialien

10 mg/kg (Inhaltsgrenzwert) als

Konservierungsmittel

Formaldehyd

50-00-0

1,5 mg/l (Migrationsgrenzwert) in polymerem Spielzeugmaterial

0,062 mg/m3 (Emissionsgrenzwert) in

Holzspielzeugmaterial

30 mg/kg (Inhaltsgrenzwert) in Textilspielzeugmaterial

30 mg/kg (Inhaltsgrenzwert) in Lederspielzeugmaterial

30 mg/kg (Inhaltsgrenzwert) in Papier-Spielzeugmaterial

10 mg/kg (Inhaltsgrenzwert) in

wasserbasiertem Spielzeugmaterial

Anilin

62-53-3

30 mg/kg (Inhaltsgrenzwert) nach reduktiver Spaltung in Textilspielzeugmaterial und Lederspielzeugmaterial

10 mg/kg (Inhaltsgrenzwert) als freies Anilin in Fingerfarben

30 mg/kg (Inhaltsgrenzwert) nach reduktiver Spaltung in Finger

Farben

Styrol

100-42-5

0,77 mg/l (Migrationsgrenzwert) in polymerem Spielzeugmaterial

Bisphenol A

80-05-7

0,005 mg/l (Migrationsgrenzwert)

Acrylnitril

107-13-1

0,01 mg/l (Migrationsgrenzwert) in polymerem Spielzeugmaterial

Butadien

106-99-0

0,07 mg/l (Migrationsgrenzwert) in polymerem Spielzeugmaterial

Vinylchlorid

75-01-4

0,01 mg/l (Migrationsgrenzwert) in polymerem Spielzeugmaterial

*Neue oder überarbeitete Anforderungen sind kursiv

Updates zur Allergen Duftstoffe:

  • Allergene Duftstoffe sind in Spielzeugen verboten, die für Kinder unter 36 Monaten bestimmt sind oder zum Mundführen gedacht sind, es sei denn, ihre Anwesenheit ist technisch unvermeidbar nach Guten Herstellungspraktiken (GMP) und überschreitet nicht die Konzentration von 10 mg/kg (abgesenkt vom aktuellen Limit von 100 mg/kg)

  • Duftstoffe müssen auf dem Etikett des Spielzeugs oder in der begleitenden Dokumentation aufgeführt sein und im DPP enthalten sein

3. Physische und mechanische Sicherheitsverbesserungen

  • Festlegung von Höchstwerten für sowohl Impuls- als auch Dauerschallgeräusche von schallerzeugenden Spielzeugen basierend auf wissenschaftlichen Studien und Empfehlungen von Medizinexperten

  • Besonders Augenmerk wird auf Spielzeuge gelegt, die mit Lebensmitteln in Verbindung stehen, da sie einzigartigen Erstickungsgefahren ausgesetzt sind, die sie alleine nicht hätten

4. Warnhinweise

  • Anforderungen an Sicherheitssymbole: Spielzeuge, die für Kinder unter 36 Monaten ungeeignet sind, müssen ein Symbol mit einem Mindestdurchmesser von 10 mm aufweisen

  • Alle Warnhinweise müssen mit dem Wort „Warnung“ oder mit einem generischen Symbol versehen sein, das gut sichtbar dargestellt wird

5. Digitaler Produktpass

  • Der DPP wird die EU-Konformitätserklärung (DoC) ersetzen. Er wird produktspezifische Daten wie die DoC und zusätzliche Informationen enthalten, die elektronisch über einen Datenträger zugänglich sind

  • Die Kommission ist verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach dem Inkrafttreten (EIF) der TSR delegierte Rechtsakte zu erlassen, um technische Anforderungen für den DPP festzulegen

  • Die Kommission wird praktische Leitlinien und maßgeschneiderte Anleitungen herausgeben, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Einführung eines DPP zu unterstützen. Ein automatisches Übersetzungstool muss für die Amtssprachen in den Mitgliedstaaten, in denen das Spielzeug vermarktet wird, bereitgestellt werden. Diese Ressourcen werden innerhalb eines Jahres nach dem EIF der TSR verfügbar sein

  • Eine Sicherungskopie des digitalen Produktpasses muss über einen Dienstleister für digitale Produktpässe verfügbar sein

  • Durch das Ausfüllen des DPP und Anbringen der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass ihr Spielzeug die Anforderungen der Verordnung erfüllt und übernimmt die volle Verantwortung für das Spielzeug

6. Integration mit der allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

  • Die TSR ist so gestaltet, dass sie ergänzend zur GPSR (EU) 2023/988 funktioniert. Online-Marktplätze müssen Artikel 22 der Verordnung (EU) 2023/988 über die Produktsicherheit einhalten

7. Technische Dokumentation

Änderungen der in der technischen Dokumentation zu berücksichtigenden Elemente:

  • Eine detaillierte Beschreibung des Designs und der Herstellung einschließlich einer Liste der in dem Spielzeug verwendeten Komponenten und Materialien ist erforderlich

  • Eine Liste von Stoffen und Gemischen, einschließlich des Sicherheitsdatenblatts (SDS), muss Teil der technischen Dokumentation sein

Übergangsbestimmungen:

  • Die TSD wird am ersten Tag des Monats, der 54 Monate nach dem EIF folgt, aufgehoben

  • Eine Übergangsfrist von 30 Monaten nach dem EIF der TSR wird eingeführt

ECHA announced a consultation phase for potential inclusion of 1,1'-(ethane-1,2-diyl)bis[pentabromobenzene] (Abbreviation: DBDPE) as SVHC. Should this listing be approved, the number of substances recognized on the SVHC Candidate List will be updated to 251 entries.

On 27 June 2025, the European Chemical Agency (ECHA) launched a 45-days public consultation on 1,1'-(ethane-1,2-diyl)bis[pentabromobenzene (DBDPE) as a new potential Substance of Very High Concern (SVHC). A decision will be made whether this substance will be included in the ECHA Candidate List of SVHC after the consultation period which will end on 11 August 2025.

If approved as an addition to the Candidate List, the number of SVHCs will be updated from 250 entries to 251 entries.

Highlights regarding this substance are shown in the table below.

Substance name

EC number

CAS number

Reason for inclusion

Possible usage

1,1'-(ethane-1,2-diyl)bis[pentabromobenzene] (DPDPE)

284-366-9

84852-53-9

vPvB*

(Article 57e)

Formulation of flame retardants

Thermoplastics in various sectors, including:

electronic and electrical components and electronic enclosures

construction (building, roofing)

automotive (e.g. wires and cables)

Formulation of adhesives, sealants, coatings and inks

Wood plastic composite

Foam used in construction

*Remark:

VPvB = very Persistent and very Bioaccumulative

It is important for manufacturers, importers and distributors to continually review materials and products to ensure compliance with SVHC.

Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2025/843 genehmigt, um UV-328 in die Chemikalienliste in Teil A des Anhangs I der Verordnung (EU) 2019/1021 (die POPs-Verordnung) aufzunehmen und seine Verwendung schrittweise einzustellen.

Am 5. Mai 2025 genehmigte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2025/843, um UV-328 in Teil A des Anhangs I der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POPs), Verordnung (EU) 2019/1021, aufzunehmen.

Anhang A, wie in Punkt (4) der Verordnung (EU) 2025/843 beschrieben, enthält eine Liste von Chemikalien, bei denen jede Vertragspartei der Konvention verpflichtet ist, die Chemikalien auf der Liste zu verbieten und/oder die rechtlichen und administrativen Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um deren Produktion, Verwendung, Einfuhr und Ausfuhr zu eliminieren.

Hier ist, wie der Ausstieg von UV-328 verwaltet wird:

Name des Stoffes

EG-Nummer

CAS-Nummer

Ausnahme für Zwischenverwendung oder andere Spezifikation

‘2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4,6-di-tert-pentylphenol

(UV-328)

247-384-8

25973-55-1

Spezifikation

(in Stoffen, Gemischen oder Artikeln)

100 mg/kg (0,01 % nach Gewicht) - ab dem 4. August 2025

10 mg/kg (0,001 % nach Gewicht) - ab dem 4. August 2027

1 mg/kg (0,0001 % nach Gewicht) - ab dem 4. August 2029

Freistellung

(Einschließlich, aber nicht beschränkt auf:)

Landfahrzeuge - bis zum 4. August 2030

Industrielle Beschichtungen für Landfahrzeuge, Baumaschinen, Schienenfahrzeuge und für Schwerlastbeschichtungen großer Stahlstrukturen - bis zum 4. August 2030

Mechanische Separatoren in Blutentnahmeröhrchen - bis zum 4. August 2030

Triacetylcellulose-Film in Polfiltern - bis zum 4. August 2030

Fotopapier - bis zum 4. August 2030

Zivile und militärische Flugzeuge - bis zum 4. August 2030

*Bemerkung:

Das Datum des Inkrafttretens steht noch aus Benachrichtigungen.

Interessierte Parteien sollten im Voraus die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die bevorstehende Anforderung zu erfüllen.

Neuigkeiten aus China

In China, wenn Gefahren in Verbraucherprodukten festgestellt werden, werden sie zurückgerufen und im SAMR Defective Product Administrative Centre veröffentlicht, das täglich aktualisiert wird. Die Rückrufe in China vom 01. Juni 2025 bis zum 30. Juni 2025 sind unten zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Sicherheitsrisiko Gefährdung

15

Gesundheitsrisiko Gefährdung

9

Gefahr eines elektrischen Schlages

9

Verletzungsgefahr

9

Verbrennungsgefahr

8

Verhedderungsgefahr

7

Erstickungsgefahr

6

Schädigung des Sehvermögens

5

Brandgefahr

3

Andere Gefährdungen*

8

*Andere Gefahren umfassen Aufnahmerisiko, Absturzrisiko, Schnittverletzungsrisiko, Aufprallrisiko, Hautreizungsrisiko, Kohlenmonoxidvergiftungsrisiko und Vergiftungsrisiko mit einer Häufigkeit von weniger als 3.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Material mit Lebensmittelkontakt

14

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

13

Elektrische Geräte

9

Schreibwaren

9

Elektrische Haushaltsgeräte

6

Möbel

6

Schutzausrüstung

5

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

4

Sportartikel / Ausrüstung

3

Andere Kategorien*

4

*Andere Kategorien umfassen Schuhe, Computer / Audio / Video / Andere Elektronik & Zubehör und Chemikalien mit einer Häufigkeit von weniger als 3.

Provinzen

Frequenz

Jiangsu

14

Jiangxi

13

Hunan

8

Guangdong

7

Shanghai

6

Fujian

5

Henan

4

Innere Mongolei

4

Gansu

3

Anhui

3

Peking

2

Tianjin

2

Shandong

2

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Neuigkeiten aus Australien/Neuseeland

In Australien müssen Verbraucherprodukte nach dem Auftreten von Gefahren zurückgerufen werden und sie werden in der Datenbank für Rückrufe und Sicherheitswarnungen auf der Website der australischen Wettbewerbskommission veröffentlicht, die täglich aktualisiert wird. Die Rückrufe für Australien vom 01. Juni 2025 bis 30. Juni 2025 sind unten zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Verletzungsgefahr

13

Erstickungsgefahr

8

Risiko des Todes

7

Verbrennungsgefahr

2

Brandgefahr

1

Schädigung des Gehörs

1

Gefahr des Ertrinkens

1

Gefahr des Verschluckens

1

Risiko des Verschluckens

1

Produkt-Kategorien

Frequenz

Elektrische Geräte

3

Artikel für Haustiere

2

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

2

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

2

Möbel

2

Werkzeuge und Hardware

2

Schreibwaren

1

Haushaltsgegenstände

1

Schutzausrüstung

1

Sportartikel / Ausrüstung

1

Material mit Lebensmittelkontakt

1

Schuhe

1

Eine vollständige Liste finden Sie hier

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