Die Europäische Union verweigert die Zulassung von CIT für Biozidprodukte

20. März 2025

European Union Refuses Authorization of CIT for Biocidal Products

Am 24. Februar 2025 erließ die Europäische Union (EU) die Durchführungsentscheidung (EU) 2025/357, die die Zulassung von 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on (CIT) als Wirkstoff in Biozidprodukten des Produkttyps 6 verweigert, die sich auf Konservierungsstoffe beziehen, die das mikrobielle Wachstum während der Lagerung hemmen sollen.

Hintergrund

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) erhielt am 22. August 2017 den Antrag auf Zulassung von CIT. Der Stoff wird häufig in verschiedenen Anwendungen verwendet, darunter Kosmetika, Farben und industrielle Wasserbehandlung, hauptsächlich als Biozid, um mikrobiologische Kontaminationen zu verhindern. Regulatorische Prüfungen zeigten jedoch erhebliche Lücken bei den Daten zu seinen potenziellen endokrinen Störungseigenschaften auf.

Wichtige Ereignisse

Der Antrag durchlief mehrere Prüfungen, die die langjährigen Komplexitäten bei der Feststellung der Sicherheit chemischer Substanzen hervorhoben. Im Juni 2020 kam der Ausschuss für Biozidprodukte zu dem Schluss, dass der Antragsteller nicht ausreichend nachgewiesen hat, dass die Verwendung von CIT keine negativen Auswirkungen auf Nichtzielorganismen hätte.

Im Dezember 2022 reichte der Antragsteller weitere Daten ein, die eine überarbeitete Bewertung veranlassten. Die zuständige Bewertungsbehörde kam jedoch im September 2023 letztlich zu dem Schluss, dass die bereitgestellten Informationen noch immer nicht schlüssig das Vorhandensein endokriner Störungseigenschaften ausschließen konnten.

In Übereinstimmung mit der Stellungnahme der ECHA befand die EU-Kommission, dass ohne stichhaltige Beweise eine Zulassung von CIT unangemessen wäre, was zur formellen Ablehnung seiner Verwendung in Typ-6-Biozidprodukten führte.

Endgültige Entscheidung

Diese Entscheidung tritt 20 Tage nach ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft und markiert einen wichtigen Schritt zur Regulierung chemischer Substanzen innerhalb der EU, um die öffentliche Sicherheit und den Umweltschutz zu gewährleisten.

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