EU führt neue Vorschriften für Lebensmittelkontaktkunststoffe ein
10. März 2025

Am 21. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2025/351, die bedeutende Aktualisierungen des Rechtsrahmens für Kunststoffe, die für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind, einführt. Diese Änderung verbessert die Klarheit, stimmt mit anderen Chemikalienverordnungen überein und stärkt die Verantwortlichkeiten in der Lieferkette.
Wichtige Aktualisierungen:
Ausrichtung an REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006): Spezifische Regeln definieren nun Reinheitsanforderungen für Stoffe natürlichen Ursprungs, einschließlich UVCB-Stoffen.
Reinheitsstandards für recycelte Materialien: Aus Abfällen gewonnene Materialien müssen die gleichen hohen Reinheitsstandards wie Neumaterialien erfüllen.
Lieferkettendokumentation: Hersteller müssen auf Anfrage Zusammensetzungs- und Reinheitsdokumentationen bereitstellen und die Probenahme für offizielle Inspektionen erleichtern.
Rezyklierung von Kunststoffmaterialien: Strikte Trennung von Anschnitten, Abfällen und Nebenprodukten während der Rezyklierung, um Kontamination zu vermeiden.
Diese Änderungen treten am 16. März 2025 in Kraft und fordern Unternehmen dazu auf, die Einhaltung der aktualisierten regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.
Sicherstellung der Compliance für Lebensmittelkontaktmaterialien
In diesem sich entwickelnden regulatorischen Umfeld müssen Unternehmen, die in der Lebensmittelverpackung, -herstellung und chemischen Produktion tätig sind, informiert bleiben und proaktive Schritte zur Einhaltung unternehmen.
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