GS auf den Punkt gebracht
Die Definition des Gaststättengewerbes gilt im weitesten Sinne für alle Unternehmen und Organisationen, die für die Zubereitung von Mahlzeiten außerhalb des eigenen Hauses zuständig sind. Dazu gehören Unternehmen, bei denen die Zubereitung von Mahlzeiten im Vordergrund steht, wie z. B. Restaurants, Cafés, Imbisswagen und Catering-Unternehmen, sowie Betriebe, in denen Mahlzeiten zusätzlich zu anderen Dienstleistungen angeboten werden, wie z. B. Cafeterias vor Ort, Freizeiteinrichtungen und Einzelhandelsgeschäfte.
Die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit ist für jeden Betrieb in der Lebensmittelbranche von größter Bedeutung, da ein unsachgemäßer Umgang mit Lebensmitteln zu großflächigen Krankheitsausbrüchen führen kann. Bestimmte Betriebe, wie z. B. Krankenhaus- und Schulkantinen, sind mit dem Risiko konfrontiert, in einer kontaminationsanfälligen Umgebung zu arbeiten und gefährdete Verbrauchergruppen zu bedienen.
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Die Definition des Gaststättengewerbes gilt im weitesten Sinne für alle Unternehmen und Organisationen, die für die Zubereitung von Mahlzeiten außerhalb des eigenen Hauses zuständig sind. Dazu gehören Unternehmen, bei denen die Zubereitung von Mahlzeiten im Vordergrund steht, wie z. B. Restaurants, Cafés, Imbisswagen und Catering-Unternehmen, sowie Betriebe, in denen Mahlzeiten zusätzlich zu anderen Dienstleistungen angeboten werden, wie z. B. Cafeterias vor Ort, Freizeiteinrichtungen und Einzelhandelsgeschäfte.
Die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit ist für jeden Betrieb in der Lebensmittelbranche von größter Bedeutung, da ein unsachgemäßer Umgang mit Lebensmitteln zu großflächigen Krankheitsausbrüchen führen kann. Bestimmte Betriebe, wie z. B. Krankenhaus- und Schulkantinen, sind mit dem Risiko konfrontiert, in einer kontaminationsanfälligen Umgebung zu arbeiten und gefährdete Verbrauchergruppen zu bedienen.