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Juni 2026

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Neuigkeiten aus Europa

Anhang XVII Eintragung 78 zur Klärung und Anpassung der Beschränkungen für Mikrokunststoffe durch die EU

02. Juni 2026 – Die Europäische Kommission hat offiziell die Verordnung der Kommission (EU) 2026/1168veröffentlicht, Änderung von Anhang XVII Eingang 78 zur REACH-Verordnung (EC Nr. 1907/2006). Diese Aktualisierung verfeinert die bestehenden Restriktionsregeln im Rahmen von Entry 78 zu synthetischen Polymermikropartikeln (allgemein bekannt als Mikroplastik) durch die Ausweitung bestimmter Ausnahmen für Arzneimittel und Forschung. bei der Einführung strengerer Kriterien für Mikropartikel, die in feste Matrizen eingeschlossen sind.

Synthetische Polymermikropartikeln werden als eigene Substanzen oder in Mischungen in unterschiedlichsten Industrie-, Handels- und Verbraucheranwendungen weit verbreitet. Nach der ersten Umsetzung des Verbots von Mikrokunststoffen gemäß der Verordnung der Kommission (EU) 2023/2055 wurden bestimmte rechtliche Unklarheiten und unbeabsichtigte regulatorische Belastungen ermittelt.

Die am 2. Juni 2026 veröffentlichte Verordnung der Kommission (EU) 2026/1168 führt gezielte Korrekturen ein, um diese Fragen anzugehen. Harmonisierung des Geltungsbereichs der Ausnahmeregelungen für bestimmte Sektoren und gleichzeitig Sicherstellung der Robustheit der Umweltemissionen. Damit wird der Anhang XVII Entry 78 der REACH-Verordnung (EC Nr. 1907/2006) über synthetische Polymermikropartikeln wirksam geändert. Zu den Schlüsselaktualisierungen gehören explizite Angleichungen für pharmazeutische klinische Studien, eine neue Ausnahmeregelung für Forschung und Entwicklung im kleinen Maßstab und eine strenge zeitgebundene Grenze für die Festmatrixenhaltung.

Die wichtigsten Änderungen des REACH-Anhangs XVII Eintrag 78 sind wie folgt zusammengefasst.

Schlüsseländerungen im Anhang XVII Eintrag 78

Datum des Inkrafttretens

Befreiung von Arzneimitteln:

Der Wortlaut wurde erweitert, um ausdrücklich sicherzustellen, dass die Ausnahmeregelung Human- und Tierarzneimittel abdeckt, die in klinischen Prüfungen und damit zusammenhängenden präklinischen Tests verwendet werden (einschließlich analytischer, Toxikologische, Stabilität, und Batch-Release-Tests).

In Kraft

Produkt- und prozessorientierte Forschung und Entwicklung (PPORD):

Für synthetische Polymermikropartikel, die in PPORD Aktivitäten verwendet werden, wurde eine spezifische Ausnahmeregelung hinzugefügt vorausgesetzt, dass die Gesamtmenge nicht mehr als 1 Tonne pro Jahrübersteigt. Das gilt sowohl für konventionelle Industriestandorte als auch für nichtindustrielle Labore wie Universitäten oder Krankenhäuser.

In Kraft

Solide Matrix Incorporation:

Die Ausnahmeregelung für Mikropartikel, die bei der Endverwendung dauerhaft in eine feste Matrix aufgenommen wurde, wurde verschärft. Sie gilt nun nur, wenn die beabsichtigte Endverwendung eine Dauer von einem Jahr oder längerhat, die kurzfristigen Gebrauchsgegenstände effektiv aus der Ausnahmeregelung entfernen.

22. Juni 2028

Hersteller, Laborpersonal, und nachgeschaltete Anwender, die Mikrokunststoffe oder Formulierungen in Matrizen entwickeln, sollten ihre Lieferkettenkonformität und -dokumentation neu bewerten, um sich an diese neu geklärten Schwellenwerte anzupassen.

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Neuigkeiten aus Asien

Japan: Kabinettsentscheidung definiert LC-PFCA, Chlorpyrifos und MCCP als Klasse I spezifizierte chemische Stoffe im Rahmen des Chemikalienkontrollgesetzes

Am 19. Mai 2026 genehmigte das japanische Kabinett eine Änderung der Durchführungsverordnung des japanischen Gesetzes zur Kontrolle von chemischen Substanzen (auf Japanisch), die gemeinsam vom Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie, dem Arbeits- und Gesundheitsministerium und dem Umweltministerium angekündigt wurde. In Übereinstimmung mit den Beschlüssen der 12. Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens (April – Mai 2025) zur weltweiten Eliminierung dieser Substanzen, bezeichnet die Änderung formell vier Gruppen von chemischen Substanzen als Klasse I spezifizierte chemische Substanzen: (i) Langkettige Perfluorcarbonsäuren und ihre Salze, (ii) Langkettige Perfluorcarbonsäure-verwandte Substanzen, (iii) Chlorpyrifos und (iv) mittelkettene chlorierte Paraffine.

Zu den wichtigsten regulatorischen Folgen gehören Herstellungs- und Einfuhrbeschränkungen, produktspezifische Einfuhrverbote und verbindliche technische Handhabungsstandards für bestimmte Produkte.

Der Änderungsantrag wird am 22. Mai 2026 verkündet und am 22. November 2026 in Kraft treten.

Das japanische Kabinett billigte eine Änderung des Durchsetzungsauftrags von Japans Chemikalienkontrollgesetz (in Japanisch), das gemeinsam vom Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) angekündigt wurde, Gesundheits-, Arbeits- und Sozialministerium (MHLW) und Umweltministerium (MOE) am 19. Mai 2026.

Hintergrund:

Der Änderungsantrag beruht auf Beschlüssen der 12. Konferenz der Vertragsparteien (COP12) zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (April - Mai 2025), die die weltweite Beseitigung von Langkettenperfluorocarbonsäuren (LC-PFCA) und seinen Salzen, LC-PFCA-bezogenen Substanzen, Chlorpyrifos und Chlorparaffinen (MCCP).

Japans Unterausschuss für chemische Stoffe – eine gemeinsame Sitzung des Unterausschusses für chemische Sicherheit des Rates für Pharmazeutische Angelegenheiten und Lebensmittel Sanitation und des Unterausschusses für Umweltfragen des Nationalen Umweltministeriums – überprüfte die vier Stoffgruppen und kam zu dem Schluss, dass sie alle gesetzlichen Kriterien für chemische Stoffe gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Chemikalienkontrollgesetzes erfüllen, weil sie die Umwelt beharren. (a) Beharrlichkeit in der Umwelt; (b) hohes Bioakkumulierungspotenzial und (c) langfristige Toxizität gegenüber Menschen oder höheren räuberischen Tieren.

Schlüssel-Regulatorische Änderungen:

(1) LC-PFCA und seine Salze, LC-PFCA-bezogene Stoffe, Chlorpyrifos und MCCP sind formell als Klasse I spezifizierte chemische Substanzen gekennzeichnet. Diese Klassifizierung setzt voraus, dass eine staatliche Genehmigung für die Herstellung und den Import erforderlich ist (prinzipiell verboten); Nutzungsbeschränkungen und Einfuhrverbot für Produkte mit diesen Substanzen.

(2) Folgende Produktkategorien können nicht nach Japan importiert werden, wenn sie die angegebenen Stoffe enthalten:

  • Schmieröle und äquivalente Produkte, wenn LC-PFCA und seine Salze enthalten

  • Substanzen im Zusammenhang mit LC-PFCA,

  • MCCP;

  • Holzinsektizide bei Chlorpyrifos.

(3) Vorläufig Brandlöscher, Feuerlöscher und Schaumfeuerlöscher Wenn LC-PFCA und seine Salz- oder LC-PFCA-bezogenen Substanzen enthalten sind, müssen die von den Behörden vorgeschriebenen technischen Normen für die Handhabung eingehalten werden.

Übergangsmaßnahmen:

Es wurden geeignete Übergangsmaßnahmen und ergänzende Bestimmungen eingeführt, um einen strukturierten Übergang zur Einhaltung der Vorschriften zu ermöglichen.

Implementierungsplan:

Antragsdatum: 22. Mai 2026

Vollstreckungsdatum für Artikel (1)–(3): 22. November 2026 (sechs Monate nach Promulgation)

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China: MIIT stellt 2026 Compliance-Managementkatalog und Freistellung für die eingeschränkte Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten her

Am 28. Mai 2026 veröffentlichte das chinesische Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) die Mitteilung Nr. . 11 von 2026, Veröffentlichung des Compliance-Managementkatalogs zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten (2026 Ausgabe) ("Katalog") und der Freistellungsliste (2026 Ausgabe). Der Katalog legt verbindliche inhaltliche Anforderungen für 10 gefährliche Stoffe in 33 Elektro- und Elektronikkategorien fest und ersetzt damit die bisherige Ausgabe 2018 (MIIT Announzement No. 15 von 2018). Die Einhaltungsfristen sind stufenweise: 10 Produktkategorien müssen vom 28. Mai 2026 an eingehalten werden, wobei die restlichen 23 Kategorien bis zum 1. August 2027 einzuhalten sind. Produkte, die im Rahmen der Freistellungsliste qualifiziert sind, können anstelle allgemeiner Anforderungen auf anwendungsspezifische Stoffgrenzwerte folgen.

Das chinesische Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) hat zusammen mit sieben mitvergebenen Regierungsstellen die Ankündigung Nr. <a href="https://www.miit.gov.cn/zwgk/zcwj/wjfb/gg/art/2026/art_1abc7a6cb7d64e4e976cd454aa1df81e.html" title="">veröffentlicht. 11 von 2026</a> am 28. Mai 2026 Veröffentlichung des Compliance-Managementkatalogs zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten (2026 Ausgabe) ("Katalog"). Ziel dieser veröffentlichten Ankündigung ist es, die Reduzierung und Substitution von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikprodukten an der Quelle zu verstärken. Dies ersetzt die vorherige Ausgabe 2018 (Announzement No. Mitteilung Nr. 15 von 2018). 11 des Jahres 2026 wurde gemäß Chinas Umweltzertifikat (<unk> <unk> <unk> <unk> <unk> <unk> <unk> <unk> ) und den Managementmaßnahmen zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten herausgegeben.

1. Implementierungs-Timeline (Anhang 1)

Produkt-Kategorien

Notizen

Implementierungsdatum

12 Produkttypen im ersten Katalog für Compliance-Management wurden gestrafft und zu 10 zusammengeführt

- Klimaanlagen

- Kühlschränke

- Waschmaschinen

- Elektrische Wassererhitzer

- Fernseher

- Überwachungsausrüstung (Monitore)

- Mikrocomputer

- Mobiltelefone (Mobiltelefone)

- Telefonsets

- Drucker, Kopierer, Faxgeräte & Multifunktionsgeräte

Ausnahmen zum 1. August 2027: Laserfernseher; Überwachungskameras; Bestimmtes Mikrocomputerzubehör (e. ., Adapter, Lernmaschinen, E-Tinten-Tabletten); separat verkaufte Handy-Zubehör; Single-Funktions-Scanner

28. Mai 2026

23 neu hinzugefügte Produktkategorien

- Industrielle Waschmaschinen

- Luftreiniger

- Wasserspender

- Geschirrspüler

- Elektroöfen

- Mikrowellenherde

- Reiskocher

- Vakuumreiniger

- Roboter-Staubsauger

- Durchlaufwassererhitzer für Binnengas

- Projektoren

- Laser-Fernseher

- Intelligente Lautsprecher

- Elektronische Smart Locks

- Servern; Netzwerkschalter & Router

- Intelligente Uhren & Fitnessbänder

- Kopfhörer & Kopfhörer

- Tragbare Strombanken

- Schreib-/Leselampen

- Elektronisches Spielzeug

- Elektronischer Blutdruckmonitor

- Blutzuckermessgeräte

- Hörgeräte

Enthält alle Unterkategorien mit verspäteten Einhaltungsdaten aus der Phase 28. Mai 2026

1. August 2027

Hinweis: Die oben aufgeführten Produkte, wenn sie als Komponenten von Produkten verwendet werden, die nicht von diesem Katalog abgedeckt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Umsetzung von China RoHS. Wenn jedoch solche Produkte ohne eine bestimmte Endverwendung separat auf dem Markt verkauft werden Sie fallen in den Anwendungsbereich der Umsetzung von China RoHS.

2. Freistellung

Die Freistellung (Anhang 2) erlaubt bestimmte Anwendungen mit eingeschränkten Stoffen, die bestimmten Grenzwerten unterliegen.

Substanz

Ausgenommener Bereich

Quecksilber

In Lampen (z. B. Leuchtstofflampen, Entladungslampen, HLDTs) mit spezifischen Grenzwerten für Quecksilbergehalt pro Lampe

Blei

- CRT-Glas

- Fluoreszenzglas

- Stahl und Aluminiumlegierungen

- Kupferlegierungen

- Hochschmelzpunkt Löter

- Verschiedene elektronische Komponenten (piezoelektrische Keramik, dielektrische Kondensatoren, optisches Glas, Kristallglas, usw.)

- Blei und Cadmium kombiniert in Filterglas

- Borosilikate Glasdruckfarben

Kadmium

- Elektrische Kontakte

- Hochleistungs-Lautsprecher-Lötstellen

- Farbkonvertierungs-LEDs

- Quantenpunkte (mit Limits pro Bereich);

Hexavalentes Chrom

Als Anti-Korrosionskühlmittel in Absorptionskühlern (<unk> 0,75% w/w) und Gasabsorptionswärmepumpen (<unk> 0,7% w/w)

Phthalate

- Elektronische medizinische Geräte zur Reparatur oder Sanierung innerhalb einer geschlossenen Schleife

- Auditbares Recyclingsystem für Unternehmen

Hinweis: Produkte, die im Rahmen der Freistellungsliste qualifiziert sind, können anstelle allgemeiner Anforderungen nach anwendungsspezifischen Stoffgrenzwerten erfolgen.

3. Anforderungen und Testmethoden:

  • Anforderungen

Erforderlicher nationaler Standard: GB 26572–2025 – Anforderungen für die eingeschränkte Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten, vier Phthalate (DEHP, BBP, DBP und DIBP), wird am 1. August 2027 umgesetzt und wird den aktuellen freiwilligen Standard von GB/T 26572–2011 ablösen Beschränkungen von beschränkten Stoffen in Elektro- und Elektronikprodukten zum selben Datum.

Produkte, die vor dem 1. August 2027 hergestellt oder importiert werden, können weiterhin verkauft und verwendet werden. Ab dem 13. Monat nach der Einführung von GB 26572–2025 müssen alle hergestellten oder importierten Produkte den neuen Anforderungen von GB 26572–2025 entsprechen.

  • Testmethoden

GB/T 39560 Reihe: Bestimmung bestimmter Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten die vollständig auf die IEC 62321 Reihe abgestimmt ist: Bestimmung bestimmter Stoffe in elektrotechnischen Produkten. mit dem Ziel, die bewährten Verfahren zur Prüfung von Elektro- und Elektronikgeräten zu nutzen.

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