EN 18031-3, What Manufacturers Need to Know About Fraud Protection for Connected Radio Equipment

8. Mai 2026

EN 18031-3 What Counts as Monetary Value and Virtual Currency

EN 18031-3 ist Teil der EN 18031 Standardfamilie, die sich auf Betrugsschutz für Funkgeräte konzentriert, die den Geldtransfer ermöglichen. Geldwert oder virtuelle Währung. Er unterstützt den Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe f), der vorsieht, dass bestimmte verbundene Produkte Merkmale zum Schutz vor Betrug enthalten.

Für viele Hersteller ist die erste praktische Frage nicht, ob die Norm prinzipiell gilt. Es geht darum, ob ihr Produkt tatsächlich in den Geltungsbereich von Teil 3 fällt. Die Antwort hängt davon ab, was das Produkt den Benutzern ermöglicht, mit Geld oder Wert zu arbeiten, und diese Frage ist weniger unkompliziert als es scheint.

Dieser Blog konzentriert sich auf das, was unter EN 18031-3 als Geldwert und virtuelle Währung zählt welche Produkte genauer geprüft werden müssen und welche Hersteller vor dem Start prüfen und dokumentieren sollten.

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Was ist EN 18031-3?

EN 18031-3:2024 ist der Titel Gemeinsame Sicherheitsanforderungen für Funkausrüstung, Teil 3: Internet angeschlossene Funkgeräte, die mit virtueller Währung oder Geldwert umgehen. Es umfasst Funkgeräte, die über das Internet kommunizieren können und es dem Inhaber oder Nutzer ermöglichen, Geld, Geldwert oder virtuelle Währung zu überweisen.

Wo EN 18031-1 den Fokus auf den Netzwerkschutz und EN 18031-2 auf personenbezogene Daten und Privatsphäre, EN 18031-3 konzentriert sich auf die Finanz- und Wertübertragungsfunktionen von verbundenen Produkten. Sie ist der engste der drei Teile in Bezug auf die Produktkategorien, für die sie bestimmt ist, aber die Frage des Geltungsbereichs wird von Teams häufig unterschätzt, die Teil 3 nur für Zahlungsterminals und digitale Brieftaschen annehmen.

Für das vollständige Bild wie Teil 3 in die EN 18031 Familie passt, siehe EN 18031 Übersicht.

Wie EN 18031-3 mit Artikel 3 Absatz 3 (f) verbunden ist

In Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe f wird gefordert, daß Funkgeräte, die die Übertragung von Geld, Geldwert oder virtueller Währung ermöglichen, bestimmte Merkmale unterstützen müssen, die den Schutz vor Betrug gewährleisten. Die delegierte Verordnung (EU) 2022/30 hat diese Anforderung aktiviert, und sie gilt seit dem 1. August 2025.

EN 18031-3 bietet den technischen Routenherstellern die Möglichkeit, die Konformität mit dieser Anforderung zu unterstützen. Praktisch ist es wichtig, wenn Teams nachweisen müssen, dass die Wertübertragungsfunktionen des Produkts mit Kontrollen gestaltet sind, die das Betrugsrisiko verringern, nicht autorisierte Transaktionen und finanzieller Missbrauch.

Weitere Informationen darüber, wie RED Cybersicherheitsanforderungen angeschlossene Gerätehersteller umfassender beeinflussen, finden Sie unter RED Cybersicherheits-Anforderungen.

Was zählt als monetärer Wert und virtuelle Währung

Dies ist die Frage des Umfangs, die die meisten Teams außerhalb der Wache fängt. EN 18031-3 gilt, wenn das Produkt die Übertragung von Geld, Geldwert oder virtueller Währung ermöglicht. Wenn man versteht, was jedes dieser Abdeckungen abdeckt, entscheidet, ob Teil 3 für ein bestimmtes Produkt relevant ist.

Geld

Geld bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein gesetzliches Angebot über das Produkt übertragen wird. Die deutlichsten Beispiele sind Produkte, die Zahlungen in herkömmlicher Währung initiieren oder verarbeiten, wie zum Beispiel angeschlossene Zahlungsterminale, Point-of-Sale-Geräte mit Funkverbindung oder intelligente Geräte mit integrierten Zahlungsfunktionen.

Geldwert

Der Geldwert ist größer als der Geldwert und hier unterschätzen viele Teams ihren Umfang. Geldwert bezieht sich auf gespeicherten oder übertragbaren Wert, der gegen Waren getauscht werden kann Dienstleistungen oder Währung, auch wenn es sich nicht um ein gesetzliches Angebot an sich handelt.

In der Praxis kann dies beinhalten:

  • gespeichertes Guthaben oder Prepaid-Guthaben in einem Produkt oder verknüpftem Konto

  • Treuepunkte, Prämienkredite oder Gutscheinsalden, die realen Wert haben

  • Gutschein-Guthaben über ein angeschlossenes Produkt zugänglich

  • in-App-Guthaben oder Token, die gegen echte Waren oder Dienstleistungen getauscht werden können

  • Abonnementkredite oder Nutzungszulagen mit monetären Äquivalenten

Die Schlüsselfrage ist nicht, ob der Wert wie Geld im traditionellen Sinne aussieht. Es geht darum, ob der Wert in einer Weise transferiert, getauscht oder eingelöst werden kann, die ein aussagekräftiges finanzielles Risiko darstellt, wenn er missbraucht oder betrügerisch genutzt wird. Produkte, die Treue-Systeme, Prepaid-Guthaben oder übertragbare In-App-Guthaben verwalten, können in den Anwendungsbereich fallen, selbst wenn sie nicht primär als Zahlungsmittel konzipiert wurden.

Virtuelle Währung

Die virtuelle Währung hat im Zusammenhang mit dieser Verordnung eine spezifische Definition. Sie bezieht sich auf eine digitale Werterstellung, die nicht von einer Zentralbank oder einer öffentlichen Behörde ausgegeben oder garantiert wird. ist nicht unbedingt an eine gesetzlich festgelegte Währung gebunden, und besitzt nicht den rechtlichen Status von Währung oder Geld wird aber als Devisenmittel akzeptiert und kann elektronisch übertragen, gelagert und gehandelt werden.

In der Praxis dieses Covers:

  • kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und ähnliche Assets

  • blockchain-basierte Token, die als Austauschmittel fungieren

  • plattformspezifische digitale Währungen, die zwischen Benutzern übertragen werden können

  • NFTs oder digitale Vermögenswerte mit übertragbarem Geldwert in etablierten Märkten

Ein angeschlossenes Radioprodukt, das es Nutzern ermöglicht, diese zu senden, zu empfangen, zu speichern oder zu verwalten, fällt in den Anwendungsbereich der EN 18031-3. Dies wird zunehmend relevant, da vernetzte Produkte in Kryptowallets, Blockchain-Plattformen oder digitale Asset-Dienste integriert werden.

Welche Produkte sollten näher aussehen

EN 18031-3 ist enger als die Teile 1 und 2, aber breiter als die meisten Teams vermuten. Normalerweise ist eine genauere Überprüfung erforderlich, wenn das Produkt:

  • verarbeitet Zahlungen oder initiiert Finanztransaktionen

  • hält oder überweist gespeichertes Guthaben, Prepaid-Guthaben oder Treue-Wert

  • integriert mit einer digitalen Brieftasche oder einem Zahlungsdienst

  • ermöglicht Peer-to-Peer-Value-Transfer zwischen Benutzern

  • unterstützt In-App-Käufe bei Krediten mit realen monetären Äquivalenten

  • verbindet sich mit einer Kryptowährung oder einem blockchain-basierten Dienst

  • verwaltet Abonnementsalden oder Nutzungsgutschriften mit einem finanziellen Wert

Der gemeinsame Thread ist nicht die Produktkategorie, sondern die Funktion. Ein intelligenter Lautsprecher, ein tragbarer oder ein angeschlossenes Heimgerät kann alle in den EN 18031-3 Bereich fallen, wenn sie die Übertragung von Werten der oben beschriebenen Typen ermöglichen, unabhängig davon, was das Produkt in erster Linie zu tun hat.

Was Hersteller tatsächlich überprüfen sollen

Eine nützliche EN 18031-3 Überprüfung beginnt mit dem Verständnis, welche Wertübertragung das Produkt ermöglicht und wo das Betrugsrisiko im angeschlossenen Ökosystem liegt.

Teams sollten sich ansehen:

  • welcher Geldwert oder welche virtuelle Währung das Produkt verarbeitet oder den Zugriff ermöglicht

  • wo diese Funktionen über Geräte, App, Backend und Drittanbieter-Zahlungsdienste verteilt sind

  • wie Authentifizierung und Zugriffskontrolle die Werteübertragungsfunktionen schützen

  • was passiert, wenn eine nicht autorisierte Partei Zugriff auf das Produkt oder das Konto erhält

  • wie Transaktionen autorisiert, protokolliert und verifiziert werden

  • ob das Produkt von Zahlungsdienstleistern von Drittanbietern oder digitalen Asset-Dienstleistungen abhängig ist

  • wie das Produkt mit fehlgeschlagenen oder umstrittenen oder verdächtigen Transaktionen umgeht

  • welche Aktualisierungs- und Änderungsverwaltungskontrollen für zahlungsbezogene Funktionen vorhanden sind

Wie bei den Parts 1 und 2 ist die Überprüfung der Geräte selten ausreichend. Bei den meisten angeschlossenen Produkten mit Wertübertragungsfunktionen liegt das Betrugsrisiko nicht nur in der Hardware. Es sitzt in der Kontoschicht, dem Zahlungs-Backend, den API-Verbindungen zu Finanzdienstleistungen, und die Authentifizierungsströme, die den Zugriff auf diese Funktionen schützen.

Was EN 18031-3 in der Regel für die technische Datei bedeutet

Hersteller benötigen in der Regel Dokumentation, die die Werteübertragungsfunktionen des Produkts mit den entsprechenden Anforderungen und den Betrugsschutzkontrollen, die sie ansprechen, verbindet. Typische Dokumentation kann sein:

  • Produktumfang und Wert-Transfer-Architektur

  • Identifizierung des Geldes, des Geldwertes oder der virtuellen Währung, die das Produkt behandelt,

  • Datenflusszuordnung über Geräte, App, Backend und Zahlungen oder Finanzdienstleistungen

  • Dokumentation zur Authentifizierung und Zugriffskontrolle für Werteübertragungsfunktionen

  • Dokumentation zur Transaktionsautorisierung und Verifizierung

  • Betrugserkennung und Antwortdokumentation falls relevant

  • Update- und Änderungsverwaltungsdokumentation für zahlungsbezogene Funktionen

  • Dokumentation von Finanzdienstleistern von Drittanbietern, sofern relevant

  • Requirements Mapping verbindet die Betrugsschutzkontrollen des Produkts mit den Anforderungen der EN 18031-3

  • technisches Dateimaterial an Artikel 3 Absatz 3 (f) gebunden

Für einen tieferen Blick auf die Struktur dieser Belege siehe EN 18031 Anforderungen und Beweis-Checkliste.

Wo Teams sich normalerweise stecken lassen

Das häufigste Problem mit EN 18031-3 ist die Verweigerung des Anwendungsbereichs. Teams gehen davon aus, dass Teil 3 nicht gilt, weil das Produkt kein Zahlungsterminal ist. Sobald die Werteübertragungsfunktionen richtig abgebildet sind, sieht das Bild oft anders aus. Teams bleiben oft fest, wenn:

  • Treuepunkte und gespeicherte Guthaben werden nicht als monetärer Wert anerkannt

  • In-App-Währungen mit echtem Wechselkurs werden als außerhalb des Anwendungsbereichs behandelt

  • Virtuelle Währungsintegrationen werden von einem Drittanbieter SDK verwaltet und nicht in der Compliance-Überprüfung enthalten

  • Authentifizierungskontrollen für Zahlungsfunktionen werden getrennt von der Produktkonformitätsüberprüfung bewertet

  • Betrugsschutzdokumentation existiert in einem kommerziellen oder rechtlichen Kontext, ist aber nicht für die technische Datei strukturiert

  • das Produkt verbindet sich mit einem Zahlungs-Backend eines Partners und die Verantwortung für diese Schicht wird davon ausgegangen, dass sie woanders sitzt

Der letzte Punkt ist bedeutsam. Selbst wenn ein Dritter die Zahlungsinfrastruktur betreibt Der Hersteller des angeschlossenen Radioprodukts ist dafür verantwortlich, dass die Kontrollen der Produktebene gewährleistet sind, die die Übereinstimmung mit Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe f) unterstützen und dokumentieren.

What a Good DE 18031-3 Review should Produce

Eine starke Überprüfung sollte das Team verlassen mit:

  • bestätigen, dass EN 18031-3 relevant ist und eine klare Aussage darüber, warum

  • ein definierter Geltungsbereich für alle Wertübertragungsfunktionen des angeschlossenen Systems

  • eine Übersicht darüber, wo Betrugsrisiken im Produktökosystem liegen

  • gemappte Anforderungen im Zusammenhang mit den Betrugsschutzkontrollen des Produkts

  • identifizierte Lücken in Authentifizierung, Transaktionssicherheit oder Dokumentation

  • ein strukturierter Ausgangspunkt für die technische Dateivorbereitung

Wie Cyberexpert hilft

Cyberexpert hilft Teams, diese zu bewältigen, indem man bestätigt, ob EN 18031-3 gilt und warum, zur Abbildung von Werteübertragungsfunktionen und zur Erstellung der für die technische Datei benötigten strukturierten Belege.

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