Aktuelle Updates zur EU-Entwaldungsverordnung und ESG-Rahmenwerke navigieren: Wesentliche Einblicke für Unternehmen
24. Okt. 2025

Die EU arbeitet aktiv an der Verfeinerung ihrer Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorschriften, um Probleme wie Abholzung zu bekämpfen und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken zu fördern. Kürzlich hat die EU Klarheit über mögliche Verzögerungen und Vereinfachungen der EU-Abholzungs-Verordnung (EUDR) geschaffen, wodurch Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung erhalten. Allerdings wurden Bestrebungen zur Vereinfachung anderer wichtiger Richtlinien – der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) und der „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) Omnibus – vom Parlament abgelehnt, was zu erhöhter rechtlicher Unsicherheit führt. Dieser Artikel erläutert diese Entwicklungen, erklärt, was sie für Unternehmen bedeuten und warum sie wichtig sind.
CSRD und CSDDD Vereinfachung
Am 22. Oktober 2025 lehnte das EU-Parlament einen Kompromissvorschlag seines Rechtsausschusses (JURI) ab, der die Vereinfachung dieser Richtlinien zum Ziel hatte. Infolgedessen wird das Omnibus im nächsten Plenum im November erneut zur Abstimmung gestellt. In der Zwischenzeit wurde eine neue Frist für Änderungsanträge festgelegt, die zu weiteren Änderungen oder zur Wiedereröffnung von Teilen des Kompromisses führen könnte.
Die rechtliche Unsicherheit bleibt bestehen, obwohl zuvor ein "Stop-the-clock"-Mechanismus genehmigt wurde. Unternehmen müssen sich weiterhin auf die anhaltenden Diskussionen vorbereiten.
Fortschritte mit der EUDR
Am 23. Oktober 2025 veröffentlichte die EU-Kommission ihren sehnsüchtig erwarteten Vorschlag zur Verschiebung und Vereinfachung von Teilen der EUDR. Hier ist, was er beinhaltet:
Angepasste Fristen zur Einhaltung
Große und mittlere Unternehmen: Der ursprüngliche Starttermin am 30. Dezember 2025 bleibt bestehen. Allerdings erhalten sie eine 6-monatige Übergangsfrist, in der Kontrollen und Durchsetzungsmaßnahmen milde ausfallen, um Anpassungszeit zu gewähren.
Mikro- und Kleinunternehmen: Diese erhalten eine volle 6-monatige Verzögerung, wodurch sich ihr Einhaltungstermin auf den 30. Dezember 2026 verschiebt.
Vereinfachungen
Sorgfaltspflichtserklärungen (DDS): Nur "upstream"- Betreiber – die als erste EUDR-abgedeckte Produkte auf den EU-Markt bringen – müssen eine DDS einreichen. Dies ist eine formelle Erklärung zur Bestätigung der Einhaltung.
Downstream-Betreiber: Diejenigen, die weiter in der Lieferkette (wie Einzelhändler) tätig sind, müssen keine DDS mehr vorlegen, was ihre administrative Belastung verringert.
Niedrigrisikoländer: Mikro- und kleine primäre Betreiber (z.B. Landwirte oder Anbauer) in als niederrisikoreich eingestuften Gebieten können eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben. Anstatt genaue Geolokationen bereitzustellen, können sie eine Postadresse verwenden.
Diese Änderungen müssen noch vom EU-Rat und Parlament genehmigt werden. Wenn sie verabschiedet werden, treten sie 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Weitere wichtige ESG-Updates
Jenseits der EUDR und CSRD/CSDDD wurden mehrere andere Vorschriften vorangetrieben, die sich auf Kohlenstoffemissionen, Abfallreduzierung, Produktsicherheit und mehr konzentrieren. Diese zielen darauf ab, nachhaltige Praktiken in allen Branchen zu fördern.
EU-Kohlenstoffgrenzanpassungsmechanismus (CBAM) Vereinfachung
Der CBAM erhebt Gebühren auf kohlenstoffintensive Importe (wie Stahl oder Zement), um einen Ausgleich für EU-Produzenten zu schaffen, die strikteren Umweltregelungen unterliegen. Ein Vereinfachungspaket wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht und beinhaltet:
Erhöhung der Mindestschwelle auf 50 Tonnen importierter CBAM-Waren pro Jahr und Importeur (ausgenommen Wasserstoff und Elektrizität).
Ausweitung der Frist für die jährliche Einreichung auf den 30. September.
Reduzierung des vierteljährlichen Vorabkaufs von Zertifikaten von 80 % auf 50 %.
Verzögerung der Verkaufsstarts der CBAM-Zertifikate bis Februar 2027.
Erlaubnis zur Verwendung von Standardwerten für einfachere Berechnungen.
EU-Abfallrahmenrichtlinie tritt in Kraft
Ab dem 16. Oktober 2025 zielt diese Richtlinie darauf ab, Abfälle in den Bereichen Lebensmittel und Textilien zu reduzieren. EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 27. Juni 2027 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. Die Schwerpunkte beinhalten:
Lebensmittelabfallreduzierung: Zielsetzung eines 10%igen Abbaus von Abfällen in der Verarbeitung und Herstellung sowie einer 30%igen Reduzierung pro Kopf im Einzelhandel, Restaurants, Lebensmitteldiensten und Haushalten bis 31. Dezember 2030. Dies erstreckt sich über die gesamte Lieferkette, von den Farmen bis zu den Verbrauchern.
Erweiterte Produzentenverantwortung für Textilien: Hersteller von Kleidung, Accessoires, Schuhwerk, Bettwäsche und ähnlichen Artikeln müssen die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling tragen. Dies gilt für alle EU-Verkäufer, einschließlich Onlineanbieter, mit neuen Systemen, die bis zum 17. April 2028 erforderlich sind.
EU-Spielzeug-Sicherheitsverordnung
Durch den EU-Rat genehmigt, stärkt diese Verordnung den Schutz für Kinder durch:
Das Verbot oder die Einschränkung schädlicher Chemikalien in Spielzeugen, einschließlich endokriner Disruptoren (die Hormone beeinträchtigen können), Hautsensibilisatoren, Bioziden und PFAS (dauerhafte "Forever Chemicals").
Einführung eines Digitalen Produktpasses (DPP), eine digitale Erfassung von Materialien und der Einhaltung des Spielzeugs für einfachere Nachverfolgung.
Die Verordnung muss nun vom Parlament genehmigt werden.
Neue Kategorie für kleine und mittelgroße Unternehmen (Omnibus IV)
Der EU-Rat genehmigte Omnibus IV und schuf eine Kategorie für "kleine und mittlere Unternehmen" (SMC) zwischen kleinen/mittleren Unternehmen (KMU) und großen Firmen. Dies erweitert KMU-ähnliche Vorteile (z.B. leichtere Vorschriften) auf wachsende Unternehmen. Die Vorschläge unterscheiden sich leicht:
|
Vorschlag der Kommission |
Vorschlag des Rates |
|---|---|
|
Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern und entweder bis zu 150 Millionen € Umsatz oder bis zu 129 Millionen € in der jährlichen Bilanzsumme |
Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 200 Millionen € oder bis zu 172 Millionen € in der jährlichen Bilanzsumme |
Rat und Parlament treten nun in Verhandlungen ein, um einen endgültigen Text zu erreichen.
Frankreichs Umweltkennzeichnung tritt in die freiwillige Phase ein
Ab dem 1. Oktober 2025 können Unternehmen freiwillig eine standardisierte Umweltbewertung auf Textil- und Bekleidungsprodukten anzeigen (jene mit mindestens 80% Textilanteil; Schuhe und Accessoires sind ausgeschlossen). Nach einem Jahr wird dies für Unternehmen, die Umweltansprüche erheben, verpflichtend. Dies fördert die Transparenz in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Produkten.
USA Kaliforniens Klimadisklosuren für 2026
Um Unternehmen bei der Vorbereitung auf ihre erste Offenlegung zu unterstützen, hat das "California Air Resources Board" (CARB) drei Dokumente im Zusammenhang mit dem "Climate‐Related Financial Risk Act" (Health & Safety Code Section 38533/Senate Bill 261) und dem "Climate Corporate Data Accountability Act" (SB253) veröffentlicht:
Checkliste für den klima-bezogenen Finanzrisikobericht - diese Anleitung ist eine 5-Punkte-Checkliste für Unternehmen zur Vorbereitung auf die ersten Berichte, die im Januar 2026 fällig sind.
Vorläufige Liste der Berichtspflichtigen - diese Liste basiert auf Informationen aus dem Jahr 2022 und könnte daher abgedeckte Einrichtungen fehlen.
Diese Updates spiegeln einen globalen Vorstoß in Richtung Nachhaltigkeit wider. Unternehmen sollten Experten oder offizielle Quellen für Ratschläge konsultieren, da sich die Einhaltungstermine nähern.
Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.


