QIMA als Ihr bevollmächtigter Vertreter in der EU

Mit unserem Bevollmächtigten-Service hilft QIMA Europe Ihnen als Hersteller Produkte effizient auf die Märkte innerhalb der Europäischen Union zu bringen. In Ihrem Namen arbeiten wir mit den zuständigen Behörden und lassen für Sie ihre Compliance bereits vor Markteintritt bestätigen.

Was ist ein bevollmächtigter Vertreter?

Für bestimmte Produkte, die außerhalb der EU hergestellt werden und die Sie in den Mitgliedstaaten der EU absetzen möchten, benötigen Sie einen bevollmächtigten Vertreter in der EU, welcher Sie im Rahmen des Importprozesses unterstützt (sog. EC Rep).  Die Unterstützung umfasst Hilfestellungen die jeweiligen Anforderungen Ihres Absatzmarktes zu verstehen, Überprüfung der Produkt-Compliance und -Etikettierung, Aufbewahrung Ihrer technischen Unterlagen, Konformitätserklärungen sowie die Zusammenarbeit in Ihrem Namen mit den Behörden.

Bevollmächtigter Vertreter kann einerseits die EU-Niederlassung Ihres Unternehmens sein, (-soweit vorhanden). Sie können auch einen Importeur oder Händler als Ihren Vertreter benennen. Es ist dabei wahrscheinlich, dass es grundsätzlich nicht zu den Prioritäten beider obengenannten Vertreteroptionen gehört, Produkte schnell und zuverlässig für den Absatzmarkt vorzubereiten. 

Eine echte Alternative ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen und engagierten externen Dienstleister. Wir helfen Ihnen, Ihre Produkte auf dem EU-Markt zu etablieren und gleichzeitig die Konformität der Herstellungs- und Kennzeichnungsvorschriften langfristig zu gewährleisten. QIMAs umfassende Industrieerfahrung und ein komplettes Team von Fachleuten helfen Ihnen.


Bevollmächtigter mit Compliance-Expertise

Als branchenführender Dienstleister für EU-Märkte ist QIMA stets über dem aktuellen Stand der Vorschriften am Laufenden und hilft auch Ihnen dabei, mit allen Entwicklungen Schritt zu halten. Die folgenden Produkttypen müssen den nach den EU-Richtlinien geltenden Compliance-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsnormen entsprechen und dabei von einem bevollmächtigten EU-Vertreter begleitet werden.

  • Lebensmittelkontaktmaterialien
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Spielzeug
  • Kinderprodukte (z. B. Krippen, Möbel)
  • Messgeräte
  • Maschinen
  • Elektrowerkzeuge, handgeführte Werkzeuge
  • Hartwaren (z. B. Möbel, Sportausrüstung, Sonnenbrillen, Brillen)
  • E-Mobilität (z. B. Pedelec, Lastenräder, Roller)
  • Ökologisch gestaltete Energieprodukte
  • Elektrische und elektronische Geräte, Geräte oder Produkte
  • Produkte, die der Richtlinie zur elektromagnetische Verträglichkeit (kurz: EMV -Richtlinie) unterliegen
  • Funk-Telekommunikations-Einrichtungen
  • Produkte, die der Bauprodukteverordnung (BauPVO) unterliegen

E-Commerce- und Online-Marktplatz-Verkäufer

Für Personen, die Amazon, eBay oder ihre eigenen Online-Shops verwenden, um außerhalb der EU hergestellte Produkte in der EU zu verkaufen, ist es wichtig, dass auch sie einen von der EU bevollmächtigten Vertreter haben, der ihnen hilft, ihre Waren in die Region zu importieren.

Für weitere Informationen darüber, wie QIMA E-Commerce- und Online-Marktplatzverkäufern helfen kann, laden Sie unsere Kurzanleitung herunter: Qualität und Compliance für Amazon-Verkäufer, indem Sie hier klicken.


Die Zusammenarbeit mit Ihrem bevollmächtigten Vertreter

Die QIMA EU-Bevollmächtigten-Dienstleistungen werden von QIMA Europe ausgeführt. QIMA ist als etablierter Branchenführer einzigartig aufgestellt und kann Ihnen und den Behörden schnelle, fachkundige Antworten liefern. Unser Bevollmächtigten-Service:

  • dient Ihnen als EU-Kontaktadresse für Produkt, Verpackung und Dokumentationen.
  • bestätigt Ihnen, dass Sie die erforderlichen Prüfungen, Zertifizierungen und Zulassungen durchgeführt haben.
  • prüft Ihre technischen Dokumentationen, um zu gewährleisten, dass diese den Anforderungen entsprechen.
  • gewährleistet die Korrektheit von Produktkennzeichnung (CE-Kennzeichnung) und der Rückverfolgbarkeitsangaben.
  • hält die erforderlichen technischen Unterlagen und Konformitätserklärung bereit.
  • arbeitet in Ihrem Namen mit den Überwachungsbehörden zusammen, stellt auf Anfrage Unterlagen bereit und informiert Sie umgehend über Compliance-Vorfälle.


Dessen ungeachtet bleiben Sie als Hersteller nach den EU-Vorschriften weiterhin verantwortlich. Für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem bevollmächtigten Vertreter sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Notwendig ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht an QIMA. In dieser Vollmacht müssen Aufgaben und Verantwortungsbereiche, zu welchen der Vertreter in Ihrem Namen berechtigt ist, klar aufgeführt sein.
  • Jegliche Form von produktbezogenen Haftungen, Folgeansprüchen und Schadensersatzleistungen durch QIMA werden ausgeschlossen.
  • Sie stellen QIMA alle zur Überprüfung und zur Übermittlung an die zuständigen Behörden notwendigen technischen Dokumentationen zur Verfügung.
  • Sie stellen während der Herstellung Compliance sicher und informieren QIMA über auftretende Compliance-, Qualitäts- und Sicherheitsvorfälle.
  • Sie kooperieren bei Anfragen von QIMA und Behörden.


Ablauf des QIMA Bevollmächtigten-Services


Warum QIMA als Ihren bevollmächtigten Vertreter?

Die QIMA-Vorteile

  • Ihre Konstruktions- und Herstellungsunterlagen bleiben vertraulich und werden nicht mit Importeuren und Händlern geteilt.
  • Wir handeln stets in Ihrem besten Interesse, auch in den Fällen in denen Entscheidungen die Interessen eines Importeurs/Händlers beeinflussen.
  • Wir reagieren umgehend und effektiv auf Anfragen von Behörden, wozu Händler oder Zweigstellen des Unternehmens möglicherweise durch anderweitige Prioritäten außerstande sind.
  • Wir bieten Fachwissen in Bezug auf Qualität und Compliance über zahlreiche Märkte hinweg. Wir gewährleisten, dass Sie während der gesamten Zeit qualitativ hochwertige Beratung und Unterstützung erhalten.

Hier finden Sie mehr zu den anderen Möglichkeiten, wie QIMA Ihnen helfen kann, die Compliance und Sicherheit Ihrer Produkte zu gewährleisten.